
Nicht immer sind es nur Gelder, wie Löhne und Gehälter, die die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten. Auch Sachbezüge sind es, die die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Sachbezüge sind jedoch ebenfalls Einnahmen, für die sich die Finanzämter interessieren, da hier ein sogenannter geldwerter Vorteil erzielt wird, der unter Umständen zu versteuern ist. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig zu wissen, welche Sachbezüge steuerfrei sind und welche ähnlich der Geldleistungen zu versteuern sind. Grundsätzlich gehören jedoch auch Sachbezüge zu den Einnahmen der Arbeitnehmer und sind deshalb genau genommen steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Welche Leistungen fallen in den Bereich der Sachbezüge?
Die Arbeitgeber haben grundsätzlich sehr viele Möglichkeiten, den Mitarbeitern Sachbezüge zukommen zu lassen. So ist beispielsweise das…
Mit Urteil vom 14. September 2011 hat sich das niedersächsische Finanzgericht dazu ausgesprochen, dass ein geldwerter Vorteil für privat genutzte Firmenwagen durchaus verfassungsgemäß ist (§ 8 Abs. 2 Satz i. V. m./§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG – AZ: 9 K 394 / 10). Dem Urteil ging die Klage eines als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Arbeitnehmers voraus, der Einspruch gegen den ihm auferlegten geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung erhoben hatte.