Lohn und Gehalt

Sachbezüge 2012 –die neuen voraussichtlichen Werte wurden veröffentlicht

1. Februar 2012

Sachbezüge

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Nicht immer sind es nur Gelder, wie Löhne und Gehälter, die die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten. Auch Sachbezüge sind es, die die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Sachbezüge sind jedoch ebenfalls Einnahmen, für die sich die Finanzämter interessieren, da hier ein sogenannter geldwerter Vorteil erzielt wird, der unter Umständen zu versteuern ist. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig zu wissen, welche Sachbezüge steuerfrei sind und welche ähnlich der Geldleistungen zu versteuern sind. Grundsätzlich gehören jedoch auch Sachbezüge zu den Einnahmen der Arbeitnehmer und sind deshalb genau genommen steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Welche Leistungen fallen in den Bereich der Sachbezüge?

Die Arbeitgeber haben grundsätzlich sehr viele Möglichkeiten, den Mitarbeitern Sachbezüge zukommen zu lassen. So ist beispielsweise das…

Überlassen des Dienstwagens schon ein Sachbezug, der sich möglicherweise auch steuerlich erheblich auswirken wird. Ebenfalls zu den Sachbezügen zählen kostenlos überlassene Wohnungen oder verbilligte Verpflegungsangebote sowie Waren oder auch Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer im Zuge seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder zumindest verbilligt erhält. Und, was viele Arbeitnehmer nicht wissen, auch Benzin- oder Kinogutscheine ohne eine entsprechende Wertangabe gelten als Sachbezüge, die für die Finanzämter in Bezug auf eine Steuerforderung interessant sein könnten.

Sachbezüge sind monatlich bis zu einer Höhe von 44 Euro steuerfrei

Wer Sachbezüge von seinem Arbeitgeber erhält, der sollte darauf achten, dass diese nur bis zu einer monatlichen Höhe von 44 Euro steuerfrei sind. Besonders bei der Nutzung des Dienstwagens oder bei der Vergabe von Benzingutscheinen wird diese Summe schnell überschritten und ist dann auch zu versteuern. Für die jeweilige Bewertung der Sachbezüge werden Pauschalwerte veranschlagt. Diese ändern sich oft jährlich je nach üblicher Teuerungsrate. Und so hat der Gesetzgeber auch für das Jahr 2012 wieder eine Anpassung vorgenommen. Diese Anpassungen gelten ab dem 01. Januar 2012 – jedoch nur unter Vorbehalt.
Sachbezüge für Mahlzeiten

Bezogen auf die Sachbezüge für Mahlzeiten gibt es für das Jahr 2012 nicht überall Änderungen. Hier beträgt der Wert für Frühstück auch weiterhin noch 1,57 Euro. Für Mittag- oder Abendessen können voraussichtlich 2,87 Euro angesetzt werden. Der Monatswert für die gesamte Verpflegung erhöht sich um zwei Euro auf 219 Euro.

Sachbezüge für Unterkünfte und Mieten

Eine deutliche Erhöhung wird es voraussichtlich bei den Sachbezügen für Mieten und Unterkünfte geben. Hier soll sich der Wert von bisher 206 Euro auf 212 Euro jährlich erhöhen. Handelt es sich bei der Mietzuwendung um eine Wohnung einfacher Ausstattung, so können pro Quadratmeter 3 Euro steuerfrei geltend gemacht werden. Die ortsübliche Miete bleibt hingegen unberücksichtigt. Hiefür ist auch für das kommende Jahr kein expliziter Sachbezugswert festgelegt worden.

Sachbezugswerte unterliegen noch der Entwurfsfassung

Ob die o.a. Sachbezugswerte tatsächlich so übernommen werden können, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch ungewiss. Die Anpassung der jeweiligen Werte erfolgt einmal jährlich durch die sogenannte Änderungsverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wird. Dem Bundesrat liegt der Entwurf für 2012 nun zwar vor, jedoch muss dieser noch rechtskräftig erlassen werden. Mit neuerlichen Änderungen ist aller Voraussicht nach jedoch nicht mehr zu rechnen.

Sachbezugswerte sind ab dem 1. Januar 2012 anzusetzen

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2012 in Kraft, sodass die Neuregelungen bereits ab dem ersten Kalendermonat ihre Anwendung finden können. Alle Änderungen bezüglich der Sachbezüge müssen dann einheitlich zum einen versteuert werden, zum anderen sind sie aber auch sozialversicherungsrechtlich der jeweiligen Beitragsrechnung zuzuordnen. Sind die durch den Gesetzgeber vorgegebenen steuerfreien Sachbezugswerte überschritten, so müssen hierfür also ebenso Steuern gezahlt werden, wie bei den Leistungen aus Lohn und Gehalt. Auf dieser Grundlage ändern sich dann entsprechend auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Eine stetige Überwachung der erhaltenen Sachbezüge ist deshalb immer angeraten.

 

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