Steuer Grundlagen

Steuern und ihr Fiskalzweck

30. Januar 2012

Steuern und ihr ZweckDer Hauptgrund für die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im ursprünglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke geändert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten Kosten. Die über Steuern erzielten Einnahmen dienen, entsprechend dem Steuerstaatsprinzip zur Entlohnung der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Weiter werden sie verwendet, um das Ziel des Sozialstaats zu unterstützen, der verpflichtet ist, soziale Unterschiede zumindest teilweise finanziell anzugleichen. Weitere Ausgaben, die durch Steuern vorgenommen werden sind unter anderem die Unterstützung von Lehre, Bildung und Forschung, die Aufrechterhaltung oder Schaffung ausreichender Infrastruktur sowie die Finanzierung der Streitkräfte.

Der Begriff Steuer und seine Bedeutung

Der Begriff “Steuer” wird mit dem Wort “stiura” aus dem Althochdeutschen abgeleitet. Stiura bedeutete dort früher Hilfe oder Stütze, also…

bei Weitem nicht das, was wir heute unter Steuern verstehen. Wir zahlen heute keine Steuern, um zu stützen, oder helfen. Dafür spenden wir, zusätzlich.

Die Definition des Gesetzgebers zu Steuern besagt, dass Steuern Geldleistungen an Bund Länder und Gemeinden sind, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Sie dienen dem Ziel von Staatseinnahmen und sind von allen zu zahlen, die unter das jeweilige Gesetz fallen. Zölle und ähnliche Abgaben fallen ebenfalls unter den Steuerbegriff.

Steuern und das Steuerrecht

Das Steuerrecht regelt die konkreten Steuergesetze und deren Festsetzung sowie die Durchführung und Erhebung der Steuern. Das Steuerrecht teilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche auf: die Abgabenordnung und das materielle Steuerrecht. In der Abgabenordnung sind die Richtlinien enthalten mit denen bestimmt wird, wie Steuern festzulegen und wann sie zu entrichten sind. Das materielle Steuerrecht dagegen befasst sich mit der exakten Höhe der zu entrichtenden Steuern.

Die Vorschriften über die Verteilung des Steueraufkommens und zur Steuergesetzgebung fallen nicht unter das Steuerrecht. Dies ist bereits im Zerlegungsgesetz und Grundgesetz geregelt. Unabhängig vom Einfluss dieser beiden Gesetze auf das Steuerrecht reicht durch bis auf die drei Gebiete, in die sich das Steuerrecht unterteilt.

Die Erhebung von Steuern unterliegt drei unterschiedlichen Zwecken

Die Erhebung von Steuern dient drei unterschiedlichen Zwecken. Zum einen handelt es sich um den Fiskalzweck, bei dem es, wie schon eingangs erwähnt, lediglich um die Erzielung von Einnahmen geht, um den Staat und seine Aufgaben sicherzustellen. Die beiden übrigen Steuerzwecke dienen der Lenkung und Umverteilung. Mit dem Lenkungszweck kann man das Verhalten der Bürger und Steuerzahler lenken. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Tabaksteuer. Mit der anhaltenden Erhöhung der Steuer möchte man das Rauchen eindämmen. Das hat wie man inzwischen weiß nicht sonderlich gut funktioniert, daher wurden zwischenzeitlich gesetzliche Rauchverbote erlassen. Oder die Ökosteuer, mit der man den Schadstoffausstoß regulieren möchte. Beim Umverteilungsprinzip geht es darum, dass derjenige der mehr verdient auch mehr zahlen soll. Dies wird durch, je nach Einkommenshöhe, unterschiedliche hohe Prozentsätze der Steuern erreicht. Damit kann man Einfluss auf die Umverteilung des Vermögens ausüben.

Man könnte beinahe sagen, das Steuern schon länger existieren als die Zivilisation. Die Tradition der Steuererhebung zum Gemeinwohl, gelegentlich auch zum Wohle der Herrscher, ist sehr alt. Es wurden Steuerbelege gefunden, die auf die Zeit um 3.000 vor Christus datiert sind. Daraus lässt sich ableiten, dass die ersten Steuern mindestens vor 5 Jahrtausenden erhoben wurden.

Steuern in der Geschichte

Bei den jahrtausendealten Belegen handelt es sich um Dokumente über die Erntesteuer sowie den Nilzoll, der seinerzeit als Knotenpunkt der Hochkultur des heutigen Ägyptens galt. Es wurden ebenfalls aus gleicher Zeit Belege über Steuern aus Mesopotamien gefunden. Es wird vermutet, dass in Rom, Athen und Persien ebenfalls zu dieser Zeit schon Steuern erhoben wurden.

In unserer Region haben nicht nur die Steuern Tradition, sondern auch der Protest dagegen. Beispielsweise gab es zur Zeit der Germanen keine Steuern, sondern lediglich eine freiwillige Ehrenabgabe. Nach der Legende war der Versuch der Römer Steuern einzutreiben, Anlass für die Schlacht am Teutoburger Wald. Bekanntermaßen war das Aufbegehren erfolgreich, Hermann der Cherusker besiegte den römischen Feldherrn Varus und bracht ihn dazu, Selbstmord zu begehen.

 

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