Steuer sparen

Arbeitskleidung absetzen – Was geht und was geht nicht?

16. August 2018

Arbeitskleidung absetzen

Arbeitnehmer in der Industrie und im Handwerk, die zum Schutz vor Verschmutzungen oder Verletzungen eine bestimmte Berufskleidung benötigen und diese nicht von ihrem Arbeitgeber erhalten, können die Kosten für Arbeitskleidung absetzen. Die Kosten für Anschaffung und auch Reinigung, können Arbeitnehmer dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Berufsgruppen, die diese Steuervergünstigung für ihre Berufskleidung nutzen können und somit Berufskleidung absetzen können. Steuerrechtlich gilt jede typische Berufskleidung als Arbeitskleidung. Das trifft daher auch auf

  • den Frack eines Musikers
  • Uniformen
  • Kittel von Ärzten und Krankenschwestern
  • Arbeitsschutzkleidung im handwerklichen Bereich
  • Arbeitskleidung von Köchen und Küchenpersonal
  • den Talar eines Geistlichen oder eines Juristen.

zu.



In der Gastronomie tragen neben dem Küchenpersonal auch Servicemitarbeiter häufig eine spezielle Arbeitskleidung, die nur wenig von herkömmlicher Alltagsbekleidung abweicht. Auch in solchen Fällen zählt die Anschaffung der Kleidung zu den Werbungskosten. Steuerrechtlich ist typische Berufskleidung die Kleidung, die Sie ausschließlich während Ihrer Arbeitszeit tragen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Berufskleidung wie Anzug, Hemd und Krawatte eines Steuerberaters, Bankangestellten oder Mitglieds der Geschäftsleitung, die von diesen Berufsgruppen erwartet wird, nicht als Arbeitskleidung von der Steuer absetzbar ist. Diese Kleidungsstücke eignen sich auch für private Anlässe. Von dieser strengen Regelung gibt es jedoch auch Ausnahmen. Obwohl auch Geistliche und Bestatter ihren schwarzen Anzug privat tragen könnten, haben Sie nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes einen Anspruch auf Anerkennung als Berufskleidung.

Zivilkleidung als Arbeitskleidung absetzen

Inwiefern Aufwendungen für Arbeitskleidung von der Steuer absetzbar sind, ist oft nur schwer eindeutig zu klären. Während zum Beispiel der Frack eines Orchestermusikers als Arbeitskleidung gilt, trifft das auf die schwarze Hose und weiße Bluse der Orchestermusikerin nicht zu. Der Grund besteht darin, dass ein Frack im Gegensatz zu schwarzen Hosen und weißen Blusen nicht als alltägliche Kleidung einsetzbar ist. Trägt die Orchestermusikerin ein Ballkleid, kann es unter Umständen als Berufskleidung anerkannt werden. Letztendlich hängt die Anerkennung von Kleidung, die Sie ausschließlich beruflich tragen, die aber theoretisch auch für den privaten Bereich geeignet wäre, auch ein wenig von Ihrer Argumentation ab. Sie sollten Ihrer Steuererklärung daher gegebenenfalls eine Erläuterung beifügen. Es gibt darüber hinaus Fälle, in denen auch zivile Kleidung von Büroangestellten, Lehrern oder Pädagogen steuerlich anerkannt wird, und zwar bei Beschädigung der Kleidung während der Arbeit. So kann die Verwaltungsangestellte einer Umweltbehörde ihre Schuhe von der Steuer absetzen, die bei der Besichtigung einer Schlammdeponie irreparabel zerstört wurden. Zerreißen Sie an der scharfen Kante eines Möbelstücks am Arbeitsplatz Ihre Bluse, können Sie diese ebenfalls absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt. Finanzbehörden erkennen in diesen Fällen jedoch nur den Zeitwert der beschädigten Kleidung an, nicht die Kosten für die Ersatzbeschaffung.

Was gehört zu den Kosten für Berufsbekleidung?

Neben den Anschaffungskosten können Sie in der Steuererklärung auch Kosten für die Reparatur und Reinigung der Arbeitskleidung absetzen. Jedoch führt auch dieses Thema regelmäßig zu Diskussionen mit den Finanzbehörden. Im Idealfall legen Sie Quittungen einer professionellen Reinigung vor, auf denen vermerkt ist, dass es sich um die Reinigung von Berufskleidung handelt. Sofern Sie Ihre Berufskleidung selbst reinigen, stoßen Sie auf unterschiedliche Reaktionen der Finanzbehörden. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 1993 können Reinigungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden, die sich an der Höhe der von den Verbraucherverbänden ermittelten Kosten eines Waschgangs orientieren, auch wenn zusammen mit der Arbeitskleidung private Wäsche gereinigt wird. Das Finanzgericht Münster geht in einem Urteil von 2002 von jährlichen Reinigungskosten in Höhe von 100 Euro aus. Einige Finanzämter verweigern die separate Anerkennung der Reinigungskosten und verweisen auf die Pauschale für Arbeitsmittel. Wenn Sie regelmäßig Ihre Berufskleidung waschen, wird Ihre Waschmaschine stärker beansprucht. Daher besteht auch die Möglichkeit, den Kauf einer neuen Waschmaschine oder eines Wäschetrockners anteilig abzusetzen und über die Lebensdauer des Geräts abzuschreiben. Handwerker im Baugewerbe oder in Kfz-Werkstätten sind in der Regel darauf angewiesen, ihre Berufskleidung selbst zu reinigen. Da diese besonders stark verschmutzt wird, besitzen einige Haushalte eine separate Waschmaschine für die Reinigung der Arbeitskleidung.

Pauschbetrag für Arbeitskleidung

Ohne weitere Prüfung durch das Finanzamt können Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 110 Euro für Arbeitsmittel, darunter auch Arbeitskleidung, von der Steuer absetzen. Zu den Arbeitsmitteln zählen neben der Kleidung auch andere Anschaffungen wie Fachzeitschriften, Fachliteratur oder Werkzeug.

Kosten für Arbeitskleidung nachweisen

Für die Anerkennung von Arbeitskleidung benötigen Sie Belege, aus denen eindeutig hervorgeht, um welche Art von Arbeitskleidung es sich handelt. Kleidungsstücke bis zu einem Kaufpreis von 487,90 € können Sie in voller Höhe im Jahr der Anschaffung absetzen. Ist der Anschaffungspreis eines einzelnen Kleidungsstückes höher, geht das Finanzamt aufgrund des hohen Preises von einem mehrjährigen Gebrauch aus. Den entsprechend hohen Kaufpreis müssen Sie daher über mehrere Jahre verteilen. Dazu sind eine Erklärung über die Nutzungsdauer und eine Abschreibung über diese Dauer notwendig. Tragen Sie ein entsprechend teures Kleidungsstück zum Beispiel voraussichtlich drei Jahre lang, setzen Sie drei Jahre nacheinander ein Drittel des Kaufpreises von der Steuer ab.

Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Anschaffungskosten für Berufskleidung, gilt nur Ihr Anteil als berufsbedingter Aufwand. Der Anteil des Arbeitgebers wird Ihnen nicht als geldwerter Vorteil, also als Einkommen, angerechnet.

 

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