Eltern, die eines oder mehrere Kinder haben, bekommen zur Sicherung dieser vom Staat das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei und kann mit dem Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Genutzt werden soll das Kindergeld um den Nachwuchs mit allem zu versorgen, was er benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Windeln und die Babyausstattung. Im schulfähigen Alter können auch Lernmaterialien davon beglichen werden. Somit steht der Kinderfreibetrag gesetzlich betrachtet in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergeld respektive mit dessen Erhalt.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Nach einem Jahr müssen Eltern dann ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch eine steuerliche Berechnung vor. Der Kinderfreibetrag setzt sich also aus dem tatsächlich gezahlten Kindergeld und dem Anspruch auf steuerliche Erstattung zusammen.
Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag
Die Voraussetzung, die für den Kinderfreibetrag gegeben sein muss, ist der monatliche Erhalt des Kindergeldes. Es können auch beide Eltern vom Freibetrag profitieren. Dafür muss auf der Lohnsteuerkarte die Kennung 0,5 verzeichnet sein. Hier darf jedes Elternteil die Hälfte des Freibetrages auf der Steuererklärung geltend machen.
Schwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.
Bei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des
Stehen größere Schenkungen an sollten sich die Beteiligten umfassend mit dem Thema Schenkungssteuer auseinandersetzen. So lässt sich vermeiden, dass der Beschenkte von einer großen Steuerlast betroffen ist, mit der er im Vorfeld nicht gerechnet hat. Für die Schenkungssteuer gelten bezüglich Steuerpflicht, Freibeträgen oder Steuersätzen dieselben Regelungen wie bei der Erbschaftssteuer.
Viele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.
Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.
Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereithält, ist es doch möglich, bei der Einkommensteuer kräftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen können, dabei sind es vor allem die Freibeträge, die für eine geringere steuerliche Belastung und darüber hinaus in vielen Fällen auch für höhere Steuerrückzahlungen sorgen. Und damit nicht genug: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen das Nettoeinkommen schon für das laufende Jahr, sodass schon hier eine spürbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibeträge müssen also nicht erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.