Steuertipps

Die 10 besten Steuertipps für 2013

28. März 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

Steuertipp 2: Kosten für das Arbeitszimmer absetzen

Zu den wichtigsten Steuertipps gehört die Möglichkeit, Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung, so können die Kosten in voller Höhe steuermindernd eingesetzt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige an keinem anderen Ort beruflich tätig ist. Es können dann die anteilige Miete, Heizungskosten, Reinigungskosten sowie Ausstattungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuertipp 3: Kosten für Bewerbungen und Fortbildung absetzen

Wer während des Steuerjahres eine berufliche Fortbildung, wie beispielsweise einen Kursus, eine Tagung oder eine Vortragsveranstaltung besucht hat, kann die Kosten hierfür in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Hierzu gehören sowohl die Lehrgangsgebühren wie auch Fahrtkosten oder Schreibmaterial. Dazu können auch Bewerbungskosten wie Fahrgelder bei Vorstellungen, Fotokopien oder Inseratskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Steuertipp für Steuerpflichtige, die arbeitslos sind, ist die Möglichkeit, die Kosten als Vor-bzw. in Folgejahren als Verlustrück-bzw. -vortrag geltend zu machen.

Steuertipp 4: Geldwerter Vorteil statt Lohn­erhöhung

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen Arbeitnehmer ebenso wie Lohnerhöhungen voll versteuern. Oftmals werden zudem auch noch die Sozialabgaben fällig. Deshalb kann es sinnvoll sein, statt einer Lohnerhöhung anderweitige Sozialleistungen wie Tankgutscheine, Jobtickets oder andere Zuschüsse zu vereinbaren.

Steuertipp 5: Freibetrag und optimale Steuerklasse nutzen

Vor allem Ehepaare haben die Möglichkeit durch die richtige Wahl der Steuerklassen die Höhe der Lohnsteuer zu reduzieren. Auf diese Weise lassen sich unter Umständen auch die staatlichen Leistungen, wie Elterngeld, das Mutterschaftsgeld oder das Arbeitslosengeld, erhöhen. Alleinerziehende sollten die Steuerklasse II nutzen, da in dieser der Entlastungsbetrag bereits eingearbeitet ist. Ein Steuertipp für Arbeitnehmer mit jährlichen Werbungskosten von mehr als 1.600 Euro können den Abzug für die Lohnsteuer durch die Eintragung eines Freibetrags senken.

Steuertipp 6: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ein wichtiger Steuertipp für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer ist die Möglichkeit Kosten für das Schneeräumen als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit 20 Prozent der angefallenen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten abzusetzen.

Steuertipp 7: Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Private Haushalte haben die Möglichkeit bis zu 4.510 Euro für Minijobber, selbstständige sowie sozialversicherte Haushaltshilfen absetzen. Für notwendige Arbeiten am haus und im Garten können 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Hilfskräfte die auf 450-EUR-Basis arbeiten gilt ein jährlicher Absetzungsbetrag von 510 Euro pro Jahr. Selbstständige und sozialversicherte Haushaltshilfen können bis zu einem Betrag von 4000 EUR geltend gemacht werden.

Steuertipp 8: Steuertipps für den Kindergartenplatz

Falls der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn noch die Kosten für die Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern übernimmt, so muss diese Leistung nicht versteuert werden. Dies gilt auch für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern im betriebseigenen Kindergarten.

Steuertipp 9: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 109 Euro im Monat bzw. 1.308 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, der Alleinstehende bildet mit mindestens einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer eigenen Wohnung.

Steuertipp 10: Wann sich die Steuerklärung besonders lohnt

Die Steuertipps wirken sich besonders dann positiv aus, wenn beispielsweise das Einkommen innerhalb des Steuerjahres geschwankt hat und der Arbeitgeber noch keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat. Auch wenn sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinder während des Jahres verändert hat, sollte in jedem Fall eine Steuererklärung erstellt werden. Dies gilt zudem auch, wenn im Laufe des Jahres Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind.

 

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