Zweitjob – das muss in puncto Steuern beachtet werden

Ist Versteuerung bei Kleinunternehmen

In der heutigen Gesellschaft wird das alltägliche Leben immer teurer. Die Kosten für Strom, Heizung und Miete sowie für Waren für den täglichen Bedarf schnellen in die Höhe. Geht es dann noch darum, eine Familie zu versorgen, reicht das Gehalt oftmals nicht aus. Viele Menschen nehmen deshalb einen zweiten Job an, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie beim Hauptjob gibt es auch beim Nebenjob steuerlich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung vieles zu beachten.

Verschiedene Nebenjobs werden steuerlich unterschiedlich behandelt

Handelt es sich beim zweiten Job um einen Minijob, in dem monatlich bis zu 450,00 Euro verdient werden können, muss steuerlich wie folgt vorgegangen werden. Bei einem Minijob ist der Steuerzahler nicht dazu verpflichtet, Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten. Festzuhalten bleibt jedoch, dass dann auch kein umfassender Versicherungsschutz besteht. Die Ausübung eines Minijobs ist also immer lohnsteuerfrei für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hingegen muss Abgaben an die Sozialversicherung entrichten.

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Auf Hochwasseropfer warten Steuerentlastungen

Steuerentlastung bei HochwasserDas letzte Hochwasser ist zwar ein paar Monate her, die Betroffenen haben jedoch noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Viele haben durch die Flut ihr Hab und Gut verloren. Sie müssen ihre Häuser wieder aufbauen. Der finanzielle Schaden ist immens, jedoch sind es nicht nur die materiellen Folgen, mit denen die Betroffenen zu kämpfen haben. Es sind vor allem persönliche Dinge, mit welchen ein ideeller Wert verbunden ist, um deren Verlust die Menschen trauern.

Hilfe von staatlicher Seite

Die Bundesregierung hat den Hochwasseropfern finanzielle Unterstützung in nicht geringer Höhe zugesichert. Die Gelder werden noch im August 2013 an die betroffenen Bundesländer ausgezahlt und werden nach den Schäden verteilt. In den Bundesländern, wo die Infrastruktur stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erhalten Geschädigte größere Unterstützung. Dennoch legt die Bundesregierung Wert darauf, dass keine Flutopfer benachteiligt werden.

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Einkommenssteuer 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Einkommensteuer 2013Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.

Abgabefristen der Einkommenssteuer

Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.

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Steuerveranlagungen – ab 2013 neue Richtlinien für Ehepartner

Steuerveranlagung bei EhepartnernBei der Einkommensteuererklärung konnten Ehepaare in der Regel zwischen verschiedenen Veranlagungsformen wählen. Bis jetzt gab es sieben verschiedene Veranlagungsformen, die aber an dem Jahr 2013 auf vier Veranlagungsvarianten reduziert werden. Bei den Steuerveranlagungen wurde bisher zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung unterschieden. Als Folge der Reduzierungen der Steuerveranlagungen für Ehepaare entfällt ab dem Jahr 2013 die getrennte Veranlagung. Wenn sich aber ein Ehepaar für die Zusammenveranlagung nicht entscheiden möchte, dann können sie die Veranlagung wie ledige Personen beantragen. Wenn man als Form der Steuerveranlagungen die Einzelveranlagung wählt, dann werden Posten wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen demjenigen Ehepartner zugeordnet, der auch die Aufwendungen hierfür wirtschaftlich getragen hat. Empfinden Ehepaare auch diese Form nichts als den Mittelweg der Steuerveranlagungen, dann kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, dass diese Posten gemeinsam ermittelt werden und dann jedem Ehepartner zur Hälfte zugeordnet werden. Obwohl es seit dem Jahr 2009 für Paare möglich ist nur kirchlich zu heiraten, wird diese kirchliche Trauung bei den Steuerveranlagungen nicht berücksichtigt. Nur wenn die standesamtliche Trauung noch bis zum Ende des Kalenderjahres nachgeholt wird, kann das Ehegattensplitting in Anspruch genommen werden.

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Digitale Übermittlung der Steuererklärung für Unternehmer ist ab 2012 Pflicht

Einkommensteuererklärung 2011Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.

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Was dürfen Freiberufler von der Steuer absetzen?

Steuererklärung für Freiberufler ganz einfach mit TaxmanWer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.

Alle Berufstätigen müssen folglich ihre Einnahmen versteuern und daher sind auch alle daran interessiert, die Einnahmen, zumindest auf dem Papier, so gering wie nur möglich zu halten, damit die Steuerforderung nicht höher als nötig ausfällt. Angestellte und Arbeiter berichtigen ihre Steuerschuld einmal jährlich über die sogenannte Einkommensteuererklärung, wobei sie von den bereits gezahlten Steuern die Werbungskosten, die Sonderausgaben und alle weiteren abzugsfähigen Kosten abziehen. Erst danach ermittelt das zuständige Finanzamt die tatsächlich zu zahlenden Steuern, was dazu führt, dass der Steuerzahler nun eine Nachzahlung leisten muss oder aber eine Rückzahlung erhält.

Bei Freiberuflern ist das anders, denn sie zahlen nicht schon während des laufenden Jahres ihre Steuern, sondern erst nach dem Jahresabschluss. Bemessungsgrundlage für die Einstufung der Steuer ist hier dann der Gewinn.

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Nebentätigkeiten – wann müssen sie versteuert werden?

Nebenjob
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Immer mehr Menschen haben in der heutigen Zeit Schwierigkeiten, mit ihrem zur Verfügung stehenden Geld monatlich über die Runden zu kommen. Und hiermit sind nicht unbedingt nur die gemeint, die ohne Job und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sondern vielfach auch Menschen, die einen Vollzeitjob ausüben.

Schaut man sich Nachrichtenmagazine und Reportagen im TV an, dann wird immer deutlicher, dass in zahlreichen Familien das Geld derart knapp ist, dass ein Verdienst längst nicht mehr ausreichend ist, um die Lebenshaltungskosten adäquat decken zu können. Und ist dies der Fall, dann suchen viele Arbeitnehmer noch nach Nebentätigkeiten, die für eine finanzielle Entspannung der prekären Situation sorgen sollen.

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Sonderausgaben von der Steuer absetzen

So werden Aufwendungen sinnvoll abgesetzt

Sonderausgaben von der Steuer absetzen
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Arbeitnehmer, die sich bei der Lohn- und Gehaltszahlung ihre diesbezügliche Steuerbelastung ansehen, sind in der Regel mehr als frustriert. Zu sehen, wie das sauer verdiente Geld in die Töpfe der Rentenkasse, zur Arbeitsagentur oder zu den Krankenkassen geht, tut weh. Aber auch die Finanzämter bitten hier stets kräftig zur Kasse, sodass dem Arbeitnehmer nach Abzug aller Aufwendungen häufig nur noch die Hälfte seines gesamten Einkommens übrig bleibt.

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Einkommensteuererklärung auch für Rentner und Hausfrauen Pflicht?

Dass sich das Finanzamt für die Einkommen der Arbeitnehmer interessiert, ist den meisten Steuerzahlern geläufig. Viele denken jedoch, dass Hausfrauen/Hausmänner und Rentner nicht mehr der Einkommensteuerzahlung verpflichtet sind, und dies ist allerdings ein Irrtum –wie sich neulich erst herausstellte.

Beamtengattin muss Steuern nachzahlen

Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich ein pensionierter Beamter erst kürzlich davon überzeugen lassen, dass auch seine Gattin der Steuer verpflichtet gewesen wäre. Diese hatte der Beamte in der Steuererklärung als Hausfrau angegeben, obwohl diese ebenfalls eine Rente…

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Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht

Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pensionär seine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanzämter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern können. Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar, d. h., dass zuständige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

Einkommensteuererklärung – Rückzahlung oder Nachforderung?

Um die Einkommensteuer ermitteln zu können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgemäß an das Finanzamt übermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer…

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Ist eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids zulässig?

Darf das Finanzamt rückwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden?

Jedes Jahr aufs Neue steht für die meisten Bürger Deutschlands die Erstellung der Einkommensteuererklärung an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern.

Andere Steuerzahler hingegen, die mit einer Nachforderung rechnen, warten bis Ende Mai mit der Abgabe der Steuererklärung oder haben sogar noch länger Zeit mit der Erstellung, wenn die Steuererklärung beispielsweise nachweislich von einem Steuerberater bearbeitet wird. Irgendwann lässt es sich jedoch nicht mehr aufschieben und man muss sich hinsetzen und die Steuererklärung Punkt für Punkt durchgehen. Je nach ausgeübter…

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Hohe Nachzahlungen 2010 für Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V

Ehepaare sollten sich auf eine saftige Rückforderung einstellen

Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausübt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient maßgeblich dazu, die jährliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Am Jahresende muss dann mit der Einkommensteuererklärung nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbehörde Steuern nach oder erstattet diese.

Nachzahlungen für Ehepartner mit Steuerklasse III und V

Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gewählt haben, müssen unter Umständen mit saftigen Steuernachzahlungen für das Jahr 2010 rechen. Dies teilte…

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Berufsbekleidung ist steuerlich absetzbar!

In vielen Berufszweigen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung zu tragen. Zum einen soll hierdurch ein einheitliches Bekleidungsbild abgegeben werden, zum anderen dient sie als Schutz für die persönliche Kleidung. Typisch sind hierbei zum Beispiel der sogenannte „Blaumann“, die Labor- und Arztkittel, Schürzen und auch Westen.

Wer nun in einem Beruf arbeitet, in dem die Berufsbekleidung Pflicht ist (z. B. als Arzt, Anwalt, Krankenschwester, Handwerker, Richter, Maler, Kellner oder Postbeamter), der kann sowohl die Anschaffungskosten wie auch die Reinigung dieser Kleidungsstücke von der Steuer absetzen. In der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung ist dies unter der Rubrik Webungskosten zu notieren (§ 9 EStG). Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber die Arbeitskleidung nicht selbst zur Verfügung stellt und es diesbezüglich keinen betriebsinternen Waschdienst gibt. Auch die hier oftmals gezahlten steuerfreien Zuschüsse (§ 3 / 31 EStG) für die Beschaffung der Arbeitskleidung dürfen in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel greift hier der Paragraph zur Überlassung von typischer Berufsbekleidung, welcher der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich überlässt. Ebenfalls als steuerfrei zu betrachten sind Barablösungen vertraglicher Ansprüche auf die Gestellung von berufstypischer Arbeitsbekleidung, selbst wenn diese betrieblich angeordnet wurde. Lediglich ein Übersteigen der üblichen finanziellen Aufwendungen von Seiten des Arbeitnehmers führt dazu, die Arbeitsbekleidung doch noch steuerlich geltend zu machen.

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Einkommenssteuererklärung Anlage S – Zusatzformular für Selbständige

Einkommensteuererklärung Anlage SJeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € überschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch für Selbständige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererklärung Anlage S ausfüllen müssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeiträge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererklärung Anlage S oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverständlichen Fachdeutsch versehen.

Zunächst wären da die Veräußerungsgewinne, die im Zusatzformular aufgezählt werden müssen. Veräußerungsgewinne – das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Veräußerung oder Entnahme des Vermögens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung. Dieser können aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus sonstigen Einkünften wie beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte sein. In die Einkommensteuererklärung Anlage S müssen nicht Gewinne aus privaten Geschäften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € überschreiten. Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundstücken, welche durch die Veräußerung ein Gewinn des Privatvermögens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsgüter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erhöht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.

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Abgabefristen ESt Erklärung 2008

Abgabefristen ESt 2008

Grundsätzlich wird die Einkommensteuererklärung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das heißt, dass die Steuerklärung für 2009 regulär bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch für die ESt Erklärung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler für sich nutzen können.

Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn keine Erklärungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die Möglichkeit diese noch bis zum 31. Dezember 2012 abzugeben. Denn auch wenn keine Erklärungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso möglich sind.

Vor allem gilt keine Erklärungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant veränderte. Weitere Gründe auch ohne Erklärungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die Kinderfreibeträge die sich positiv im Laufe des Jahres verändert haben sind Gründe, um den Termin bei der ESt Erklärung 2008 auch ohne Erklärungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.

Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Einkünften berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch für die Verlustabzüge der letzten Jahre. Außerdem sollte die ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn Ehepaare für das Jahr der Eheschließung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zurückerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.

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