Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.
Abgabefristen der Einkommenssteuer
Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.