Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung beachten!

Abgabefrist EinkommensteuerAlle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.

Was bedeutet Einkommensteuer?

Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.

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Mit Fehlern bei der Steuererklärung richtig umgehen – so geht´s

Fehler bei der SteuererklärungViele Steuerzahler lassen sich durch fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung oder durch pure Unwissenheit der absetzbaren Möglichkeiten jedes Jahr bares Geld entgehen. Jährlich werden bestimmte Regelungen und Änderungen festgelegt und oftmals ist es für den Einzelnen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Zahlreiche Ratgeber im Internet und in Fachbücher können dabei sehr hilfreich sein und somit Fehlern bei der Erstellung der Steuererklärung entgegen wirken.

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Einkommenssteuer 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Einkommensteuer 2013Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.

Abgabefristen der Einkommenssteuer

Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.

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Die 10 besten Steuertipps für 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

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Steuer sparen – Steuererleichterungen für Familien

Steuer sparen für die FamilieBei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, der in den letzten Jahren deutlich erweitert wurde. So werden beispielsweise die Kosten für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mittlerweile stärker berücksichtigt. Mit Anhebung des Kindergelds wurde auch der Freibetrag um den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergänzt. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Steuererleichterungen wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auch für behinderte Kinder sind Steuererleichterungen vorgesehen.

Steuererleichterungen bei Kinderbetreuungskosten

Familien können die im Rahmen der Kinderbetreuung angefallenen Kosten von der Steuer absetzen. Wurden Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes in Anspruch genommen, so können zwei Drittel der Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss für das betreffende Kind ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die steuerlichen Freibeträge bestehen. Zudem darf das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss im Haushalt des Steuerpflichtigen leben. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Für diese können die Steuererleichterungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

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Hilfe bei der Steuererklärung – an wen kann/sollte man sich wenden?

SteuerberaterDie meisten Menschen befassen sich nur sehr ungern mit dem Thema Steuererklärung. Die Gesetze ändern sich ständig, sodass kaum noch jemand genau durchblickt. Vielfach verzichten Steuerzahler deshalb auf ein Ausfertigen der Steuererklärung und schenken dem Fiskus jedes Jahr eine Menge Geld. Doch auch wer beispielsweise mit einer entsprechenden Software die Steuererklärung selbst erledigt ist sich oft unsicher, ob auch tatsächlich alle Einsparmöglichkeiten ausgenutzt wurden. So ist es in vielen Fällen angeraten, sich professionelle Hilfe zu holen. Privatpersonen erhalten Hilfe bei der Steuererklärung unter anderem von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Unternehmen und Selbstständige lassen ihre Steuererklärung in den meisten Fällen ohnehin von einem externen Steuerberater erledigen.

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Duales Studium – Steuervergünstigung für die Eltern

Wahrscheinlich geht es den meisten beim Studium so: die Ausgaben sind hoch, die Einnahmen niedrig. Entgegen der Hoffnung, die Eltern und Studierende aufgrund von Urteilen des Bundesfinanzhofes zwischenzeitlich hatten, bleibt es weiterhin so, dass die Kosten für ein erstes Studium nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro abgesetzt werden können. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die den Vorgaben des Bundesfinanzhofes Rechnung trägt, wurde inzwischen vorgenommen. Es bleibt dabei, dass es eine weitere Steuervergünstigung für die Eltern nicht geben wird. Ein Vorwegabzug wird weiterhin nicht möglich sein.

Auch bei geringem Einkommen sind Steuererklärungen nicht unwichtig

Dennoch lohnt ein Blick in die Gesetze des Einkommensteuerrechts. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder einem absolvierten Studium eine weitere Ausbildung folgen soll, die immerhin auch finanziert werden will. Es ist ein Irrglaube, dass man sich nicht um eine Steuererklärung kümmern muss, da man ja ohnehin nichts verdient. Gerade in der Ausbildung kann man von der Möglichkeit des Verlustvortrages profitieren.

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Steuertipps für Berufsanfänger

Sparen bei der Steuererklärung – hier gibt es die News

Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.

Was sich anfänglich als so gut anfühlt, ändert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beiträge zur…

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Steuererklärung und Elsterformular

Eine Steuererklärung erfolgt in aller Regel auf einem dafür vorgesehenen Formular der Finanzbehörde. Zu dieser Erklärung verpflichtet sein können natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Erben, und weiter mehr. Auch gibt es eine Schenkungssteuererklärung, die für den Übergang eines Wertes von einer auf die andere Person fällig wird. Allerdings diese nur, wenn beide Personen noch leben, da es sonst eine Erbschaftssteuerklärung sein muss.
Es gelten für die Schenkungssteuer ähnliche Bedingungen wie für die Erbschaftssteuer. Beides sind jedoch die am häufigsten vorkommenden Steuererklärungen, neben der Einkommenssteuererklärung, die meist mit „Steuererklärung“ gemeint ist.

Einkommensteuererklärung und festzusetzende Steuerhöhe

Da die Einkommenssteuer immer im Nachhinein festgelegt werden muss, wenn alle Einkommen benannt werden können, aber ein monatlicher Abzug vom Lohn erfolgt, wird eine Steuererklärung erstellt, aufgrund…

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Steuer sparen bei Immobilien

Clevere Hausbesitzer nutzen Steuervorteile bei Immobilien

Mit unterschiedlichen Strategien ist es Immobilienbesitzern möglich, steuerliche Sparpotenziale umfassend auszuschöpfen. Immobilien sind nicht nur als Kapitalanlage interessant, sondern mehr und mehr werden sie als Sparmodell angesehen, mit deren Hilfe sich einiges an Steuern sparen lässt.

Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage zwar reduziert haben, es jedoch auch weiterhin zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Haus oder die Wohnung steuerlich abzusetzen. Mit diversen steuerlichen Tricks kann der Haus- oder Wohnungseigentümer dafür sorgen, dass sich auch der Fiskus an den Kosten der Immobilie beteiligt.

Steuern sparen mit Immobilien und Wohn-Riester

Als private Altersvorsorge ist das sogenannten Wohn-Riestern bei zukünftigen Immobilienbesitzern mehr und mehr im Kommen. Wer jetzt schon weiß, dass er eine Immobilie kaufen oder bauen wird, der liegt mit einem Riester-Vertrag immer richtig, denn die hier eingezahlten Beiträge können für den Kauf einer Immobilie genutzt werden und somit für ein kostenloses Wohnen im Alter sorgen. Zulagen erhält der Immobilienbesitzer allerdings nur dann, wenn er die Immobilie mindestens zwanzig Jahre selbst bewohnt. Wird die Immobilie vorzeitig verkauft, verlangt der Staat die zuvor gezahlte Förderung zurück.

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Rentenversicherung und Steuer im Überblick

Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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Steuernews: Steuererklärung nur noch alle 24 Monate

Steuererklärung nur noch im Rhythmus von zwei Jahren – ist das realistisch und umsetzbar und wer profitiert eigentlich davon?

Zugegeben, wer als nicht-unternehmerisch tätiger Steuerbürger macht schon gerne seine Einkommensteuererklärung! Von daher ist diese jüngste Initiative des Bundesministeriums der Finanzen unter Wolfgang Schäuble also sicher erst einmal grundsätzlich positiv zu bewerten. Schon 2012 soll es – nach unbestätigten Meldungen – übrigens schon so weit sein. Für den Lauf des Monats November 2010 sind zahlreiche Fachgespräche auf Bundes- und Länderebene angekündigt, in denen der mögliche bürokratische Aufwand, Steuerschätzung und auch Schätzungen für mögliche Steuerausfälle eruiert werden sollen. Von der hinlänglich bekannten Tatsache der geringen Begeisterung für die Erstellung der eigenen Steuererklärung aber einmal abgesehen, sollten sich steuerlich interessierte Personen – egal ob rein privater oder unternehmerisch tätiger Steuerbürger – aber in jedem Fall mit dieser zukunftsweisenden Thematik beschäftigen, denn hier geht es tatsächlich um weit mehr als nur um eine Ausweitung des Zeitintervalls zur Abgabe von Steuererklärungen. Sind die geplanten steuerlichen Maßnahmen insgesamt realistisch durchführbar, technisch und bürokratisch ohne vergrößerten Aufwand umsetzbar und wer soll eigentlich davon profitieren?

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Sparen, Sparen, Sparen…

…sagten auch schon immer unsere Großeltern.

In Zeiten der Finanzkrise heißt es selbst für die Bürger sparen, sparen, sparen. Die Energiepreise steigen, gleichzeitig sinken die Zinsen für Geldanlagen und das Thema Steuern sparen wird mit ständig neuen Änderungen auch immer undurchsichtiger . Darüber hinaus sehen bereits jetzt schon Experten eine Geldentwertung und eine höhere Inflationsrate vorher.

Aber schon zu Großmutters Zeiten wusste man wie das mit dem sparen, sparen, sparen effektiv funktioniert. Eines der altbewährten Mittel am Ende des Monats doch mehr in der Kasse zu besitzen ist das Haushaltsbuch. Grundsätzlich besteht ein klassisches Haushaltsbuch aus vier Elementen. Das sind zum einen die Einnahmen, die jeden Monat eingetragen werden. Dazu zählen neben dem Nettogehalt ebenso das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zinserträge der Geldanlage sowie das Kindergeld. Zum anderen gibt es die festen Ausgaben, wie beispielsweise die Miete, Strom, Telefon und Versicherungen. Viele feste Ausgaben werden allerdings vierteljährlich oder sogar jährlich abgerechnet. Hier ist es empfehlenswert, auch wenn es mit Zeitaufwand und Mühe verbunden ist, die einzelnen Posten auf die monatliche Rate umzurechnen. Weitere Elemente sind die veränderlichen Ausgaben wie unter anderem Lebensmittel oder Kleidung. Zum Schluss gibt es dann noch die Rubrik Jahresabschluss. Dort werden die festen Einnahmen von den festen Ausgaben Monat für Monat abgezogen. Wenn sich daraus dann ein Überschuss ergibt kann man entweder im nächsten Monat mehr ausgeben oder nach dem altbewährten Prinzip sparen, sparen, sparen handeln.

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Einkommensteuererklärung 2009: Kosten für ein Studium nach der Berufsausbildung dürfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden

Kosten, die für ein Erststudium anfallen, können jetzt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug möglich.