Die 10 besten Steuertipps für 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

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Umzugskostenpauschale 2012 – das müssen Steuerzahler wissen

Umzugskostenpauschale 2012In vielen Fällen kann man die Kosten für einen Umzug steuermindernd geltend machen, dies ist mit der Umzugskostenpauschale 2012 geregelt. Dies ist sowohl auf pauschaler Basis als auch mit Einzelnachweisen möglich. Es kommen mehrere Gründe für die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten in Betracht. Oft kann ein Teil der Kosten bei einem Umzug in eine andere Stadt berücksichtigt werden, gelegentlich sogar bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde.

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