Bei jeder Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Angabe der Aufwendungen, die er für die Ausführung seiner Tätigkeit leisten musste, Steuern zu sparen. Denn die Steuer wird nur auf die tatsächlichen Einnahmen erhoben, und zwar nach Abzug aller Kosten. Der Arbeitnehmer kann Steuern sparen, wenn er seine Ausgaben als Werbungskosten angibt, während bei selbständigen Tätigkeiten eine Einnahmenüberschussrechnung, auch Gewinn-Verlust-Rechnung genannt, beim Finanzamt eingereicht wird.
Die Werbungskosten: das Steuerspar-Modell für den Arbeitnehmer
Bei der Ausübung jeder Tätigkeit fallen Kosten an, die mit ihr notwendigerweise verbunden sind. Die Finanzgesetzgebung gibt dem Steuerzahler die Möglichkeit, bei der Steuererklärung die entsprechenden Beträge detailliert anzugeben oder die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sind die Ausgaben höher als die vom Finanzamt vorgesehene Pauschale, kann es sich lohnen, der Steuererklärung eine Liste mit allen Beträgen beizufügen und ebenso die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung einzureichen.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.
Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden – wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.