Steuern sparen bei der Steuererklärung

Steuerfreibetrag 2010

Bei jeder Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Angabe der Aufwendungen, die er für die Ausführung seiner Tätigkeit leisten musste, Steuern zu sparen. Denn die Steuer wird nur auf die tatsächlichen Einnahmen erhoben, und zwar nach Abzug aller Kosten. Der Arbeitnehmer kann Steuern sparen, wenn er seine Ausgaben als Werbungskosten angibt, während bei selbständigen Tätigkeiten eine Einnahmenüberschussrechnung, auch Gewinn-Verlust-Rechnung genannt, beim Finanzamt eingereicht wird.

Die Werbungskosten: das Steuerspar-Modell für den Arbeitnehmer

Bei der Ausübung jeder Tätigkeit fallen Kosten an, die mit ihr notwendigerweise verbunden sind. Die Finanzgesetzgebung gibt dem Steuerzahler die Möglichkeit, bei der Steuererklärung die entsprechenden Beträge detailliert anzugeben oder die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sind die Ausgaben höher als die vom Finanzamt vorgesehene Pauschale, kann es sich lohnen, der Steuererklärung eine Liste mit allen Beträgen beizufügen und ebenso die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung einzureichen.

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Steuern sparen im Alltag

Steuer sparen im AlltagViele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.

Steuertipps – welche Vorteile gibt es?

Die Abzugsbeiträge für die Altersvorsorge wurden erhöht und dadurch werden für Rürup-Renten höhere Grenzen angerechnet. Sogar für Freiberufler werden 2800 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anerkannt. Und wer für den geschiedenen Ehepartner unterhaltspflichtig ist, der kann das ebenfalls bei der Steuererklärung angeben und jede Menge Steuern sparen.

Doch nicht nur das kann angegeben werden. Auch die aufgewendeten Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen Ehepartners können zusätzlich geltend gemacht werden.

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Die 10 besten Steuertipps für 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

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Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerliche Praxistipps für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Was fällt eigentlich unter dem Begriff „häusliches Arbeitszimmer“?

Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden –  wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.

An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschließlich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbedürfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein müssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschlägigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesländer und natürlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die räumliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes häusliche Arbeitszimmer muss zwingend räumlich von den privaten Räumlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine Tür oder einen separaten Zugang.

Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten überwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich begünstigt werden. Auch das bloße Vorhandensein einer Tür, auch wenn sie sogar abschließbar ist, reicht unter Umständen nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach übereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines häuslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der nötigen Umsicht angegangen werden.

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