Ist das Essen auf Rädern steuerlich absetzbar? Und ist der Menübringdienst eine Haushaltsnahe Dienstleistung?

Im Zeitalter des demografischen Wandels gibt es immer mehr ältere Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung von außen angewiesen sind. Eine dieser Hilfen ist der Menübringdienst, umgangssprachlich auch Essen auf Rädern genannt, welcher Tag für Tag vielen Tausend Bürgern das Mittagessen liefert. Schon alleine das Deutsche Rote Kreuz versorgt bundesweit mehr als 170.000 Personen durch den Menü-Bringdienst mit Lebensmitteln, wobei hier alleine mehr als 1500 Helfer in rund 500 unterschiedlichen Einrichtungen nötig sind. Andere Organisationen, wie beispielsweise die Caritas leisten darüber hinaus Ähnliches.

Steuerliche Absetzbarkeit für das Essen auf Rädern

Essen auf Rädern kann jeder bestellen, ob es sich steuerlich jedoch auch absetzen lässt, ist die Frage. Bei der jährlichen Einkommensteuer stehen viele Steuerzahler vor dem Problem, diese Kosten steuermindernd anzusetzen, oder auf diese Vergünstigung doch bereits im Vorfeld zu verzichten. Dies ist besonders auch dann der Fall, wenn man nicht weiß, ob diese Kosten denn überhaupt angerechnet werden dürfen. Tatsache ist, dass nur…

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