Ist das Essen auf Rädern steuerlich absetzbar? Und ist der Menübringdienst eine Haushaltsnahe Dienstleistung?

Im Zeitalter des demografischen Wandels gibt es immer mehr ältere Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung von außen angewiesen sind. Eine dieser Hilfen ist der Menübringdienst, umgangssprachlich auch Essen auf Rädern genannt, welcher Tag für Tag vielen Tausend Bürgern das Mittagessen liefert. Schon alleine das Deutsche Rote Kreuz versorgt bundesweit mehr als 170.000 Personen durch den Menü-Bringdienst mit Lebensmitteln, wobei hier alleine mehr als 1500 Helfer in rund 500 unterschiedlichen Einrichtungen nötig sind. Andere Organisationen, wie beispielsweise die Caritas leisten darüber hinaus Ähnliches.

Steuerliche Absetzbarkeit für das Essen auf Rädern

Essen auf Rädern kann jeder bestellen, ob es sich steuerlich jedoch auch absetzen lässt, ist die Frage. Bei der jährlichen Einkommensteuer stehen viele Steuerzahler vor dem Problem, diese Kosten steuermindernd anzusetzen, oder auf diese Vergünstigung doch bereits im Vorfeld zu verzichten. Dies ist besonders auch dann der Fall, wenn man nicht weiß, ob diese Kosten denn überhaupt angerechnet werden dürfen. Tatsache ist, dass nur…

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KfW Darlehen – Absetzung von Handwerkern

Reparaturkosten steuerlich geltend machen

Förderung bis Dezember 2010

Private Eigenheimbesitzer, die über die KfW-Bank gefördert werden, haben gleichzeitig auch die Möglichkeit Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen. Der diesbezügliche Steuerabzug kann zusätzlich zur gewährten Steuervergünstigung als eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Anzug gebracht werden. Maßgeblich für die Absetzung von Handwerkern ist die Vorschrift des § 35a EStG, die hier speziell alle privat geförderten KfW-Darlehensnehmer betrifft. Steuerliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen hingegen laufen weiterhin unter Aufwendungen für Werbungskosten und finden diesbezüglich keine Anwendung.

Wer ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen hat, kann die bis zum 31.12.2010 angefallenen Handwerkerkosten sogar schon dann absetzen, wenn das Eigentum noch gar nicht bezogen worden ist. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Eigennutzung in Zukunft explizit erfolgen wird. Begünstigt werden handwerkliche Leistungen für das Tapezieren und Streichen der Wände, Fliesenarbeiten, die Beseitigung von Mängeln, das Verlegen von Laminat oder Teppichböden sowie alle anderen Schönheits- und Reparaturarbeiten. Die Steuerbegünstigung greift dort, wo es sich um einmalige oder allgemeine Reparaturarbeiten, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Mit Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sind auch diese Arbeiten steuerlich absetzbar.

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