Bei der privaten Nutzung bzw. der Mitbenutzung von Kraftfahrzeugen eines Unternehmens gilt die Einkommensbesteuerung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei kommt jedes Fahrzeug, dass zur privaten Nutzung geeignet ist infrage, also auch Wohnmobile, Motorräder und Pick-ups. Die Kfz-steuerliche Einstufung spielt keine Rolle. Das Fahrzeug muss lediglich zum Transport von Personen geeignet sein. Zugmaschinen sind nicht zur privaten Nutzung geeignet.
Firmenwagen
Kilometergeldpauschale – Landesbedienstete bekommen mehr Geld als andere Steuerzahler

Die Kilometergeldpauschale sorgt aktuell wieder für Unmut unter der Bevölkerung, denn kürzlich wurde bekannt, dass Landesbedienstete oftmals mehr Geld für Reisekosten von der Steuer absetzen können als andere Arbeitnehmer. Für Fahrten mit dem eigenen PKW darf ein Landesbediensteter so in einigen Bundesländern pauschal ganze 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen, während alle anderen Steuerzahler hier nur 0,30 Euro absetzen dürfen. Diese Ungleichbehandlung beschäftigte nun auch die zuständigen Gerichte, denn es galt zu prüfen, ob diese Sonderbehandlung nicht gar verfassungswidrig ist.
Finanzgericht Baden-Württemberg urteilt zur Kilometergeldpauschale
Laut Urteil der Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt es sich bei dieser Ungleichbehandlung jedoch nicht um ein verfassungswidriges Verhalten ( siehe Urteil 10 K 1768/10). Das Gericht führt seine Entscheidung…
1%-Regelung für die Nutzung des Firmenwagens ist verfassungsgemäß
Finanzgericht entscheidet positiv über die Nutzung des geldwerten Vorteils
Mit Urteil vom 14. September 2011 hat sich das niedersächsische Finanzgericht dazu ausgesprochen, dass ein geldwerter Vorteil für privat genutzte Firmenwagen durchaus verfassungsgemäß ist (§ 8 Abs. 2 Satz i. V. m./§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG – AZ: 9 K 394 / 10). Dem Urteil ging die Klage eines als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Arbeitnehmers voraus, der Einspruch gegen den ihm auferlegten geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung erhoben hatte.
Der o.a. Kläger war bereits im Jahr 2009 als Geschäftsführer einer GmbH angestellt. Im Zuge dieser Tätigkeit stellte der Arbeitgeber dem Kläger einen Firmenwagen zur Verfügung, der nicht gekauft, sondern stattdessen…
Basiswissen – Firmenwagen und Dienstwagen
Firmenwagen für Selbständige und Freiberufler – Dienstwagen für abhängig Beschäftigte
Für viele Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler gehört der eigene Firmenwagen, der natürlich auch einmal privat genutzt wird, schon lange zu den ganz essentiellen Bestandteilen der eigenen beruflichen Tätigkeit. Für alle Einzelunternehmer, die des Öfteren Kundentermine auswärts wahrzunehmen haben, entscheidet oftmals ganz besonders ein Firmenfahrzeug über Wohl und Wehe des eigenen Geschäftserfolges. In größeren Unternehmen mit entsprechenden Hierarchien steht der Firmenwagen – beziehungsweise der beinahe genau so häufig synonym verwendete Begriff „Dienstwagen“ – natürlich auch im Dienste der Firma und erleichtert hier beispielsweise Mitarbeitern im Vertrieb, im Einkauf und Verkauf und in der persönlichen Kundenberatung die effiziente Wahrnehmung von Terminen mit einem mehr oder minder repräsentativen Firmenfahrzeug.