Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) belastet aus Drittländern importierte Waren und stellt damit einen umsatzsteuerrechtlichen Ausgleich zwischen importierten und im Inland erworbenen Waren dar. Gleichzeitig trägt die Einfuhrumsatzsteuer dem Grundsatz Rechnung, dass letztendlich das inländische Umsatzsteuerniveau erreicht werden soll, und gewährleistet eine sichere Besteuerung importierter Waren. Die Einfuhrumsatzsteuer ist, anders als die inländische Umsatzsteuer, eine Verbrauchssteuer und wird nach den Vorschriften des Grundgesetzes, des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der Abgabenordnung durch den Zoll erhoben. Da Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Unternehmer auch die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerlast abziehen, wenn sie über Einfuhr- und Verzollungsbelege verfügen.
Kennen Sie Ihre Pflichten nach dem Umsatzsteuergesetz?
Das Umsatzsteuergesetz hat als Bundesgesetz Auswirkungen auf Verbraucher, die in Deutschland Lieferungen und Leistungen in Anspruch nehmen. Insbesondere wirkt sich das Gesetz auf Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler aus. Als Unternehmer, Handwerker und Freiberufler benötigen Sie daher umfassende Informationen über das Umsatzsteuergesetz, da nach deutschem Recht Verstöße gegen Gesetze auch dann schwerwiegende Folgen haben können, wenn … Weiterlesen
Selbstständige und Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht stellen sich oftmals die Frage, welchen Mehrwertsteuersatz sie auf Rechnungen ausweisen müssen. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung können selbst Steuerberater diese Frage nicht immer einwandfrei beantworten. Auch Verbrauchern ist oftmals nicht klar, welcher Mehrwertsteuersatz für ein Produkt oder eine erbrachte Leistung fällig wird.
Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an