Das Reverse Charge Verfahren – die Erweiterung betrifft Handy & Co.

Reverse Charge Verfahren bei Mobiltelefonen
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Ist vom Reverse Charge Verfahren die Rede, dann ist hiermit ein Abzugsverfahren gemeint, welches grundsätzlich der Umsatzsteuer zuzuordnen ist. Das Reverse Charge Verfahren regelt den Übergang der einzelnen Steuerschuldnerschaften, wonach der jeweilige Leistungserbringer die berechneten Umsatzsteuerbeträge vom Leistungsempfänger vereinnahmen und diese dann an das zuständige Finanzamt weiterleiten muss. Der Leistungsempfänger wiederum kann die zuvor gezahlte Umsatzsteuer dann als Vorsteuerabzug geltend machen, er muss jedoch zum einen Unternehmer sein und zusätzlich alle Bedingungen des Vorsteuerabzugs erfüllen. Bei einem Abzugsverfahren ist es jedoch so, dass einzelne Leistungen dafür sorgen können, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht.

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Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung bei der Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Fiskus die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger. Eingeführt wurde das Verfahren zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und dient gleichzeitig zur Erleichterung im Verwaltungsaufwand, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt. Mit der Einführung des Reverse-Charge-Verfahren reagiert die Bundesregierung auf Untersuchungen, die ergaben, dass auch ein Unternehmen, wenn es  zahlungsunfähig ist, es weiterhin vom Vorsteuerabzug profitieren kann,  auch wenn das Unternehmen nicht die Rechnungen begleichen kann. Das sahen die Untersuchungen und auch die Bundesregierung als großes Defizit im Mehrwertsteuersystem an. Vorhaben zur Ausgleichung dieser Schwäche war das Reverse-Charge-Verfahren, welches bereits in anderen Bereichen angewendet wird. Mit der Einführung war es möglich unter bestimmten Voraussetzungen dem Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu übertragen und hat gleichzeitig, sofern möglich, das Vorsteuerabzugsrecht. Für das Finanzamt bedeutet die neue Regelung weniger betrügerische Insolvenzen, Scheinrechnungen und Zahlungsunfähigkeit.

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