Viele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Wie müssen Rentner ihre Rente versteuern?
Einer der wichtigsten Steuertipps gleich zu Beginn, wer vom Finanzamt angeschrieben wird, sollte in jedem Fall erst mal Ruhe bewahren. In den meisten Fällen wird dem Steuerpflichtigen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Wer mit dieser Zeit nicht zurechtkommt, sollte möglichst direkt eine Fristverlängerung beantragen. Experten raten davon ab, den Brief zu ignorieren. Dies führt zu einer Schätzung der Steuerschuld, was eine höhere Steuernachzahlung und in Einzelfällen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Es kommt immer wieder vor, dass Steuerpflichtige mit dem Steuerbescheid eine unerwartete Steuernachzahlung leisten müssen. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, muss mit erheblichen Maßnahmen des Finanzamts rechnen. So sind bereits nach einer erfolglosen Mahnung berechtigt, die Steuerschulden durch Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen. Zudem wird für die Steuerschulden ein Säumniszuschlag von
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.
Viele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.
Gerade jetzt in der Adventszeit werden sie immer wieder überreicht: Die Rede ist von den kleinen Aufmerksamkeiten, die sich Geschäftsleute gerne überreichen, wenn sich das Geschäftsjahr dem Ende nähert. Man möchte sich bedanken für die guten geschäftlichen Kontakte während des Jahres und hoffe natürlich auf eine Fortsetzung im kommenden Jahr. Wie großzügig diese Aufmerksamkeiten ausfallen, hängt in erster Linie von der geschäftlichen Verbindung der Geschäftspartner ab. Gute Kunden bekommen daher in der Regel auch hochwertigere Aufmerksamkeiten als beispielsweise der Kunde, der im laufenden Jahr nur einmal bestellt hat.
Eltern wissen es, Kinder wissen es: Es wird eines Tages der Moment kommen, wo die Nachkommen das elterliche Heim verlassen, um schließlich auf eigenen Beinen zu stehen. Für manche ist dies einfacher, für andere wiederum etwas schwieriger. Ganz gleich ob eine Ausbildung angefangen wird oder aber ein Studium begonnen – Eltern versuchen gerade in den Anfangsjahren des ersten Auszugs immer noch kräftig unter die Arme zu greifen. So soll es auch sein, findet der Staat, denn so wird es dem Nachwuchs schließlich ermöglicht, einen guten Start in ein festes Berufsleben zu finden, wovon schließlich alle profitieren: die stolzen Eltern, die noch stolzeren Kinder und „Vater Staat“, der sich über gut ausgebildetes Fachpersonal freut. Steuerliche Erleichterungen sollen – wie untenstehende Steuertipps zeigen werden – den jungen Familien dabei helfen.
Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.