Steuertipps

Steuertipps – Wenn die eigenen Kinder zu Mietern der Immobilie werden

29. Mai 2012

SteuertippsEltern wissen es, Kinder wissen es: Es wird eines Tages der Moment kommen, wo die Nachkommen das elterliche Heim verlassen, um schließlich auf eigenen Beinen zu stehen. Für manche ist dies einfacher, für andere wiederum etwas schwieriger. Ganz gleich ob eine Ausbildung angefangen wird oder aber ein Studium begonnen – Eltern versuchen gerade in den Anfangsjahren des ersten Auszugs immer noch kräftig unter die Arme zu greifen. So soll es auch sein, findet der Staat, denn so wird es dem Nachwuchs schließlich ermöglicht, einen guten Start in ein festes Berufsleben zu finden, wovon schließlich alle profitieren: die stolzen Eltern, die noch stolzeren Kinder und „Vater Staat“, der sich über gut ausgebildetes Fachpersonal freut. Steuerliche Erleichterungen sollen – wie untenstehende Steuertipps zeigen werden – den jungen Familien dabei helfen.

Steuertipps zeigen, wie der Staat Familien entlastet

Selbstverständlich unterstützt der Staat den allerersten Schritt, auf eigenen Beinen zu stehen und übernimmt Verantwortung. Unterschiedliche Steuertipps lassen sich nun geben, die deutlich darauf hinweisen, wie Eltern und ihre Kinder bares Geld sparen können, so dass die Ausbildung und ein selbstständiges Leben in greifbare Nähe kommen. Wichtig dabei ist, dass es immer darum geht, dass alle Beteiligten von einer Steuererleichterung profitieren. Ziel soll es sein, verständlich begründen zu können, wieso es Sinn macht, dass durch ein gewisses steuerliches Entgegenkommen, welches durch die Allgemeinheit – genau wie etwa das Erziehungs- oder Kindergeld auch – bezahlt wird, zu rechtfertigen ist. Zugrunde gelegt wird hierbei, dass  am Ende die Gesellschaft durch ein gut ausgebildetes neues Mitglied auch finanziell profitiert.

Die Nummer Eins der Steuertipps: Kinder ziehen in die eigene Immobilie ein

Der wohl vielversprechendste Ratschlag unter den Steuertipps ist wohl folgender Hinweis: Der deutsche Staat bietet Eltern eine lukrative Möglichkeit, eine gewisse Steuererleichterung zu erhalten, nämlich in dem Fall, dass die Kinder in eine der elterlichen Immobilien einziehen. Gemeint ist damit, dass Eltern die Möglichkeit haben, eine kleine Wohnung beispielsweise in demjenigen Ort anzukaufen, wo das eigene Kind die Ausbildung bzw. das Studium aufnehmen wird.

Dies ist wohl der praktischste aller Steuertipps in diesem Fall, denn dadurch kann das Apartment verbilligt an das eigene Kind vermietet werden (mindestens 66% des üblichen Marktwertes), die Werbungskosten allerdings werden trotzdem in vollem Umfang anerkannt (§21 Abs. 2 EStG). Im Klartext, das Geld bleibt in der Familie, denn das Kind zahlt an die Eltern den (deutlich verminderten) Mietpreis, die Werbungskosten und die damit verbundene Steuerersparnis bleiben andererseits aber auch erhalten. Ganz wichtig ist: Nur wenn mindestens 66% der ortsüblichen Miete bezahlt wird, können 100% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Werden beispielsweise nur 25% des gängigen Mietpreises verlangt und bezahlt, werden nur 25% der Werbungskosten anerkannt.

Die Nummer Zwei der Steuertipps für Immobilienbesitzer

Im Sortiment der besonders profitversprechenden Steuertipps findet sich eine weitere Empfehlung: Der Verkauf einer Immobilie, die bis dato lediglich in Eigennutzung verwendet wurde. Unter §23 Abs. 1 Nr. 1 EStG findet sich: Wenn Sie eine Wohnung, ein Gebäude oder aber Gebäudeteile in Selbstnutzung verwendet haben, oder aber ihre Kinder darin haben wohnen lassen, für welche sowohl Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden konnten, kann die Immobilie bei Auszug des Kindes wieder abgestoßen werden. Der Veräußerungsgewinn wäre in diesem Fall steuerfrei. Werden Wohnung, Haus oder gewisse Gebäudeteile nur teilweise zur Selbstnutzung verwendet, muss die durch den Verkauf erhaltene Summe auch teilweise versteuert werden.

Steuertipps ernstnehmen

Es steht außer Frage, dass es sich in jedem Fall lohnt, diese beiden maßgeblichen Steuertipps wirklich ernstzunehmen. Durch diese zwei Faustregeln lässt sich für Familien, die in die eigene Wirtschaftlichkeit und Zukunft der Nachkommen investieren möchten, bares Geld in Form von Steuererleichterungen sparen. Deutlich wird, dass sich durch diese Steuertipps nicht direkt, sondern nur auf indirektem Wege eine Art Rendite sichern lässt.

Weitere Steuertipps, die direkt auf den eigenen, stets individuellen Fall passen, können Ihnen Steuerberater und Steuerberatungsvereine mit auf den Weg geben.

 

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