Steuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.
In den Steuergesetzen wird festgelegt, wie hoch die Steuern sind. Ebenso wird von den Parlamenten festgelegt, für welche Dinge die Gelder ausgegeben werden. Die zahlreichen Steuerarten unterteilen sich in direkte und indirekte Steuern. Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich vor allem in dem Punkt, dass die direkte Steuer direkt von dem Steuerpflichtigen oder über Dritte zu begleichen ist. Bei den indirekten Steuern schuldet stets ein Dritter die Steuer.
Was gehört in die Kategorie indirekte Steuern?
Indirekte Steuern sind im Prinzip unsichtbar. Hierzu gehören, beispielsweise die Mineralölsteuer in den Benzinpreisen, Tabaksteuer im Tabak, Sektsteuer im Sekt und Kaffeesteuer im Kaffee. Hinzu kommt natürlich noch die indirekte Mehrwertsteuer auf die Produkte. Manchmal wird diese Steuer auch auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Bei der indirekten Steuer gibt es keine sozialen Gesichtspunkte. Die Preise sind für jede soziale Klasse gleich hoch. Egal, ob ein Schüler das Moped tankt oder ob ein Besserverdiener seinen Mercedes betankt, die Benzinpreise und somit auch die Steuern sind dieselben.
Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.
Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.
In der elektronischen ELStAM-Datenbank sind alle Informationen hinterlegt, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können. Über die in der Datenbank hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten die Steuerpflichtigen eine Information von der jeweils zuständigen Finanzverwaltung. Beispielsweise werden darin die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug im Fall einer Behinderung mitgeteilt, wie auch die Lohnsteuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge. Mithilfe der neuen Datenbank können künftig Informationen über den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Finanzämtern komfortabel digital ausgetauscht werden.
