Direkte und indirekte Steuern

Direkte und indirekte SteuernSteuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.

In den Steuergesetzen wird festgelegt, wie hoch die Steuern sind. Ebenso wird von den Parlamenten festgelegt, für welche Dinge die Gelder ausgegeben werden. Die zahlreichen Steuerarten unterteilen sich in direkte und indirekte Steuern. Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich vor allem in dem Punkt, dass die direkte Steuer direkt von dem Steuerpflichtigen oder über Dritte zu begleichen ist. Bei den indirekten Steuern schuldet stets ein Dritter die Steuer.

Was gehört in die Kategorie indirekte Steuern?

Indirekte Steuern sind im Prinzip unsichtbar. Hierzu gehören, beispielsweise die Mineralölsteuer in den Benzinpreisen, Tabaksteuer im Tabak, Sektsteuer im Sekt und Kaffeesteuer im Kaffee. Hinzu kommt natürlich noch die indirekte Mehrwertsteuer auf die Produkte. Manchmal wird diese Steuer auch auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Bei der indirekten Steuer gibt es keine sozialen Gesichtspunkte. Die Preise sind für jede soziale Klasse gleich hoch. Egal, ob ein Schüler das Moped tankt oder ob ein Besserverdiener seinen Mercedes betankt, die Benzinpreise und somit auch die Steuern sind dieselben.

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Einkommenssteuer 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Einkommensteuer 2013Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.

Abgabefristen der Einkommenssteuer

Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.

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Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013

Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.

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Freibeträge für den Lohnsteuerabzug müssen 2013 neu beantragt werden

Steuererklärung ganz einfach mit Taxman 2012In der elektronischen ELStAM-Datenbank sind alle Informationen hinterlegt, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können. Über die in der Datenbank hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten die Steuerpflichtigen eine Information von der jeweils zuständigen Finanzverwaltung. Beispielsweise werden darin die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug im Fall einer Behinderung mitgeteilt, wie auch die Lohnsteuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge. Mithilfe der neuen Datenbank können künftig Informationen über den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Finanzämtern komfortabel digital ausgetauscht werden.

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ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht

Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pensionär seine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanzämter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern können. Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar, d. h., dass zuständige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

Einkommensteuererklärung – Rückzahlung oder Nachforderung?

Um die Einkommensteuer ermitteln zu können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgemäß an das Finanzamt übermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer…

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Ist eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids zulässig?

Darf das Finanzamt rückwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden?

Jedes Jahr aufs Neue steht für die meisten Bürger Deutschlands die Erstellung der Einkommensteuererklärung an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern.

Andere Steuerzahler hingegen, die mit einer Nachforderung rechnen, warten bis Ende Mai mit der Abgabe der Steuererklärung oder haben sogar noch länger Zeit mit der Erstellung, wenn die Steuererklärung beispielsweise nachweislich von einem Steuerberater bearbeitet wird. Irgendwann lässt es sich jedoch nicht mehr aufschieben und man muss sich hinsetzen und die Steuererklärung Punkt für Punkt durchgehen. Je nach ausgeübter…

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Hohe Nachzahlungen 2010 für Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V

Ehepaare sollten sich auf eine saftige Rückforderung einstellen

Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausübt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient maßgeblich dazu, die jährliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Am Jahresende muss dann mit der Einkommensteuererklärung nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbehörde Steuern nach oder erstattet diese.

Nachzahlungen für Ehepartner mit Steuerklasse III und V

Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gewählt haben, müssen unter Umständen mit saftigen Steuernachzahlungen für das Jahr 2010 rechen. Dies teilte…

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Lohnsteuer oder Einkommensteuer 2010/2011

Macht der Gesetzgeber hier Unterschiede bei der Einstufung?

Ist von der Lohnsteuer die Rede, so ist hiermit eine sogenannte Quellensteuer, eine spezifische Erhebungsform, der Einkommensteuer gemeint. Einkommensteuer wiederum muss auf alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gezahlt werden. Die zu zahlende Höhe richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, welche auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt ist.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden dann das zu versteuernde Einkommen und der Jahressteuerbetrag ermittelt, der dann jedoch mit der Einkommensteuer absolut gleichbedeutend ist. Als Ausnahme zu dieser Form der Besteuerung, die sich durch den individuellen Steuersatz erkennbar macht, gibt es nur noch die sogenannte Lohnsteuerpauschalierung.

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind direkte Steuern

Da für die Abführung der Lohnsteuer ausschließlich der jeweilige Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann die Lohnsteuer als direkte Steuer gesehen werden. Und das, obwohl immer der Arbeitgeber die Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer vornimmt (siehe § 19 EStG), diese vom Lohn einbehält und auch an das zuständige Finanzamt abführt.

Der Arbeitgeber selbst haftet des Weiteren auch für alle Fehler, die bei der Einbehaltung und dem Abführen der Lohnsteuer entstanden sind. Gemäß § 38 EStG kann dieser bei Feststellen von Unkorrektheiten entsprechend auch in Anspruch genommen werden.

Die Lohnsteuer ist als Quellensteuer zu sehen, die vom Bruttolohn einbehalten und umgehend abgeführt werden muss.

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Steuertipps – Lohnsteuerklassen

Papier-Lohnsteuerkarte ade – an den Lohnsteuerklassen ändert sich jedoch nichts

Die Jahre 2010/2011 markieren bekanntlich das endgültige Ende der klassischen Lohnsteuerkarte auf Papier und ihrer seit 1953 im Vierjahresrhythmus durchwechselnden Farben, an die sich alle Lohnsteuerpflichtigen – und ganz sicher auch die Buchhaltungsmitarbeiter in den Unternehmen – schon sehr stark gewöhnt haben. Genau wie aktuell schon die Voranmeldung zur Umsatzsteuer und die Kapitalertragssteuer wird in Zukunft nun auch die Lohnsteuer im Wesentlichen papierlos abgewickelt werden. An den Lohnsteuerklassen, die auch nach wie vor mit Hilfe von römischen Ziffern bezeichnet werden, ändert sich aber natürlich nichts. Die für alle abhängig beschäftigten – und verheirateten – Arbeitnehmer so wichtige Frage, wie die Lohnsteuerklassen in der Ehe am besten verteilt werden, um die familiäre Steuerlast zu minimieren, müssen sich die verheirateten Steuerbürger also auch heute noch stellen. Auf Grund des bekanntermaßen hoch komplexen Steuerrechts hilft bei der Detailberechnung oft auch kein „einfach gestrickter“ Lohnsteuerrechner im Internet weiter, in der Regel ist es sogar erforderlich für die Klärung dieser Fragen einen Steuerberater hinzuziehen.

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Lohnsteuerkarte – das letzte Jahr

Lohnsteuerkarte 2010
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Die „gute alte“ Lohnsteuerkarte auf Papier im Format DIN A5 hat nun ausgedient. Mit dem Ende des Kalenderjahres 2011 ist ihre 86-jährige Geschichte unwiderruflich zu Ende und eine moderne elektronische Art der Steuerdokumentation hält auch auf diesem wichtigen Gebiet Einzug. Die aktuelle Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2010 gilt ausnahmsweise auch für das Folgejahr, für 2011 werden also KEINE neue Lohnsteuerkarten mehr an Arbeitnehmer ausgegeben. Grund genug jedoch einmal einen Blick zurück auf die wechselvolle Geschichte der Lohnsteuerkarte zu werfen!

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