Einkommensteuer

Hohe Nachzahlungen 2010 für Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V

14. Mai 2011

Ehepaare sollten sich auf eine saftige Rückforderung einstellen

Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausübt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient maßgeblich dazu, die jährliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Am Jahresende muss dann mit der Einkommensteuererklärung nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbehörde Steuern nach oder erstattet diese.

Nachzahlungen für Ehepartner mit Steuerklasse III und V

Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gewählt haben, müssen unter Umständen mit saftigen Steuernachzahlungen für das Jahr 2010 rechen. Dies teilte…

kürzlich der Lohnsteuerhilfeverband in Berlin (Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe – NLV) mit.
Aufgrund vieler gesetzlichen Änderungen und Neuerungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei vielen anderen sogenannten Vorsorgebeiträgen komme es verstärkt zu Nachforderungen von Seiten der zuständigen Finanzbehörden, so ein Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.

Vorsorgepauschale drückt den monatlichen Lohnsteuerabzug

Eine explizite Neuerung des Jahres 2010 war die Einführung der Vorsorgepauschale, die die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter angesetzt haben. Zur Freude vieler Arbeitnehmer hat sich dadurch der monatliche Lohnsteuerabzug minimiert und somit für mehr Geld in der Haushaltskasse gesorgt. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 wirkt sich das allerdings mehr als negativ aus, denn gerade Beschäftigte mit Steuerklasse III oder V müssen nun mit erheblichen Nachforderungen rechnen.

Vorauszahlungsbescheid kommt gleich mit dem Nachzahlungsbescheid

Geht man davon aus, dass ein Ehepaar gemeinsam jährlich rund 55.000 Euro verdient hat, so wurden hierfür in der Regel ca. 6.000 Euro Lohnsteuer von den monatlichen Löhnen und/oder Gehältern der beiden einbehalten. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 wären dann noch rund 900 Euro an Steuern nachzuzahlen.
Dies ist eine nicht unerhebliche Summe, zumal im Jahr zuvor hier nur hätte ein Drittel dieser Summe zurückgezahlt werden müssen. Und was für viele Steuerzahler ebenfalls sehr unangenehm ist: In den meisten Fällen kommt mir dem Nachzahlungsbescheid gleich auch ein Vorauszahlungsbescheid vom zuständigen Finanzamt, sodass die Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr die Steuer schon vorab zahlen müssen. Und da sich alle Vorauszahlungen immer auch an den jeweiligen Nachzahlungen orientieren, fällt die Vorauszahlung in einem meist nicht unerheblichen Maße an.

Ehegatten, die die Steuerklassen IV/IV gewählt haben, profitieren deutlich

Ehegatten, die auf ihren Lohnsteuerkarten beide die Steuerklassen IV angegeben haben, dürfen sich jedoch –bei gleichem Verdienst wie oben- auf eine schöne Rückzahlung freuen. Denn hier wurde aufgrund der Vorsorgepauschale monatlich zu viel Lohnsteuer einbehalten, sodass hier mit einer Rückzahlung in Höhe von rund 600 Euro zu rechnen ist.

Wann lohnt sich die Kombination aus Steuerklasse III und V?

Ob sich die Kombination der Steuerklassen III und V für Ehegatten überhaupt lohnt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Als günstig anzusehen ist das Kombimodell dann, wenn ein Ehegatte mehr als 60 Prozent der gesamten und gemeinsamen Bruttoeinnahmen verdient.
Hier ist die monatliche Steuerbelastung wesentlich geringer, als sie mit einer anderen Steuerklasse wäre. Aber wie oben bereits erwähnt, kommt die Nachzahlungsanforderung umgehend und mit ihr gleich auch der Vorauszahlungsbescheid. Somit kann hier also nur von einer vorübergehenden Entlastung gesprochen werden. Alle fehlenden Beträge müssen vom Steuerzahler nachgezahlt werden und wer die monatlichen Steuervergünstigungen schon ausgegeben hat, läuft oftmals schnell einem finanziellen Desaster entgegen.

Alternative Steuerklassenkombination wählen und Steuernachzahlungen vermeiden

Eine gute Alternative, so auch ein Sprecher der NVL, sei die Steuerklassenkombination IV plus Faktor. Bei diesem Modell berechnet der Arbeitgeber gleich die voraussichtlich zu zahlende Steuer, sodass eine Nachzahlung hier schon im Vorfeld umgangen werden kann.

 

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