Das Steuerrecht ist ein umfangreiches, kompliziertes Gesetzeswerk. Auch wenn sich Steuerpflichtige mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, fällt es doch schwer, im Dschungel der Bestimmungen den Überblick zu behalten. Da ist es besser, bei der Erstellung seiner Steuererklärung fachkundigen Rat einzuholen. Doch nicht nur den Bürgern unterlaufen Fehler. Auch in den Finanzämtern führen Unkenntnis der Sachlage, Probleme bei der Datenübertragung, Zahlendreher oder ganz einfache Rechenfehler zu einem Steuerbescheid, der nicht korrekt ist. Meist handelt es sich dabei um Fehler, die die Steuerschuld erhöhen, deshalb ist es sehr wichtig, nach Erhalt den Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Bei offensichtlich falschen Steuerforderungen oder einer unterschiedlichen Auslegung der Steuergesetze sollte innerhalb der festgesetzten Frist gehandelt werden: Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen kostet nichts und ist schnell erledigt.
Einkommensteuer
Die wichtigsten Steuerfreibeträge 2014
Der Grundfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag hat der Gesetzgeber einen Steuerfreibetrag eingeführt, der der Existenzsicherung dienen soll. Die Höhe dieses Freibetrags wird Jahr für Jahr anhand der im Sozialhilferecht gültigen Grenzen angepasst, sodass das zur Sicherung der Existenz notwendige Einkommen steuerlich unberücksichtigt bleibt. Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, und ist einer der wenigen Steuerfreibeträge, der nicht beantragt werden muss – das Finanzamt setzt ihn automatisch bei der Ermittlung der Steuerlast an. 2014 steht Unverheirateten ein Grundfreibetrag von 8354 Euro zu. Verheiratete Paare, die zusammen veranlagt werden, können den doppelten Betrag, also 16.708 Euro, steuerlich geltend machen.
Der Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag soll als Ausgleich für die mit Kapitalanlagen verbundenen Kosten dienen, beispielsweise Beratungs- oder Verwaltungskosten. 2014 bleiben bei Unverheirateten Einnahmen aus Kapitalanlagen bis zu einer Höhe von 801 Euro steuerlich unberücksichtigt. Verheiratete Paare, die steuerlich zusammen veranlagt werden, können auch hier den doppelten Betrag ansetzen, also 1602 Euro. Da die Höhe des Sparer-Pauschbetrags seit 2009 unverändert geblieben ist, gilt er unter Rechtsexperten als möglicherweise nicht verfassungskonform – denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Geldvermögen einer besonderen Inflationsanfälligkeit unterliegt, die bei der jetzigen Regelung jedoch unberücksichtigt bleibt. Der Gesetzgeber arbeitet daher seit geraumer Zeit an einer Neuregelung des Sparer-Pauschbetrags.
Steuerfreibetrag 2010 – Infos und Tipps
Brutto gleich netto – für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland ist das nur ein schöner Traum, hält Vater Staat doch fordernd seine Hand auf, wenn es darum geht, das mühsam erzielte Einkommen zu versteuern. Weitere Abgaben wie Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung schmälern das Einkommen zusätzlich. Je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag, den der Arbeitnehmer an die Gesellschaft abzuführen hat – hier handelt es sich um eines der Grundprinzipien unseres Sozialstaates. Der Steuerfreibetrag 2010 soll für eine gerechtere Besteuerung sorgen und das ziemlich komplexe Steuersystem etwas vereinfachen.
Grundfreibetrag
Den Löwenanteil am Steuerfreibetrag 2010 macht der Grundfreibetrag aus. Der Grundfreibetrag gibt an, ab welcher Höhe das erzielte Einkommen versteuert werden muss. Die Höhe des Grundfreibetrages wird mehr oder weniger regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst:
- Grundfreibetrag 2008: 7664 Euro
- Grundfreibetrag 2009: 7834 Euro
- Grundfreibetrag 2010: 8004 Euro
Für den Steuerfreibetrag 2010 bedeutet das, dass ein Jahreseinkommen, das nicht höher als 8004 Euro ist, nicht besteuert werden muss. Erst für den Teil des Einkommens, der den Grundfreibetrag übersteigt, muss Steuer an das Finanzamt abgeführt werden. Beträgt das Jahreseinkommen also 24000 Euro, sind somit lediglich 15996 Euro zu besteuern. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird der doppelte Grundfreibetrag (16008 Euro) angerechnet.
Was ist hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen „Gleitzone“ zu beachten?
Die „Gleitzone“ beschreibt gemäß § 20 Absatz 2 SGB IV den Einkommensbereich zwischen 450,01 und 850 Euro monatlich („Midijobs“). Zwar besteht oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Jedoch gelten für die gesetzlichen Pflichtversicherungen innerhalb der Gleitzone Sonderregelungen, um vergleichsweise gering entlohnte Beschäftigungen attraktiver zu gestalten. Bei Monatseinkommen bis 450 Euro im Rahmen einer „geringfügigen Beschäftigung“ („Minijob“; bis 2012: 400 Euro) wird nur ein Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung fällig.
Sozialversicherungsbeiträge innerhalb der Gleitzone
Grundsätzlich werden die Beiträge in der Sozialversicherung hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Diese Regelung gilt für in der Gleitzone befindliche Einkommen jedoch nur für den Arbeitgeberanteil, der damit ungefähr 20 Prozent beträgt. Die Berechnung des Arbeitnehmeranteils erfolgt hingegen auf der Grundlage eines rechnerisch reduzierten Monatsgehalts: Der Arbeitnehmeranteil steigt nach einer in § 276 Absatz 1 SGB VI niedergelegten Formel von etwa 12 Prozent (bei einem Einkommen von 450,01 Euro) auf circa 20 Prozent (bei 850 Euro).
Freiberufler Steuern – wichtig ist die Anlage S
Wer als Freiberufler tätig ist, kommt nicht herum einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Dabei schauen die deutschen Finanzämter bei den Freiberufler Steuern besonders genau hin. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung in Deutschland kommen viele Freiberufler um die Beauftragung eines Steuerberaters nicht herum. Denn egal ob Krankengymnast, Anwalt oder Künstler, für Freiberufler Steuern gelten im Vergleich zu Gewerbetreibenden oder Angestellten andere Regelungen.
Umfang der Einkommensteuererklärung
Freiberufler müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch die Anlage S ausfüllen. Für den Fall, dass der Umsatz über 17.500 Euro liegt, ist zudem noch die Anlage EÜR erforderlich. EÜR steht dabei für die Einnahme-Überschussrechnung, bei der alle Betriebseinnahmen und -ausgaben und anschließend der für die Freiberufler Steuern anzusetzende Gewinn ermittelt wird. Liegt der Umsatz unter 17.500 Euro, kann auf die Anlage EÜR verzichtet werden. Die Finanzämter akzeptieren bei den Freiberufler Steuern dann eine einfache Gegenüberstellung der erzielten Einnahmen und der betrieblichen Ausgaben.
Definition: Was sind Besitzsteuern?
Besitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
Die Einkommenssteuer als Besitzsteuer
Die Einkommenssteuer ist keine Steuer an sich, sondern tritt in verschiedenen Erhebungsformungen auf. Hier wäre zunächst die veranlagte Einkommenssteuer, welche vom Finanzamt zumeist aufgrund einer Einkommenssteuererklärung des Finanzamtes festgesetzt wird. Der Steuerpflichtige erhält daraufhin einen Einkommenssteuerbescheid. Eine weitere Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Diese wird bei nicht selbstständig Beschäftigten direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verfügt der Steuerpflichtige über weitere Einnahmen und muss deshalb eine Steuererklärung abgegeben, so wird die bereits gezahlte Lohnsteuer auf die veranschlagte Einkommenssteuer angerechnet. Die Kapitalertragssteuer gehört als weitere Einkommenssteuer ebenfalls zu den Besitzsteuern. Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen ebenfalls Steuern gezahlt werden. Seit 2009 geschieht dies in Form einer pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, wird die Abgeltungssteuer direkt vom jeweiligen Institut an das Finanzamt abgeführt.
Einkommensteuerrichtlinien – diese Regel müssen beachtet werden
Die Einkommensteuerrichtlinien sind eine Garantie dafür, dass das Einkommensteuergesetz korrekt umgesetzt wird. Dies bedeutet, sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit mit dem Einkommensteuergesetzbuch und aus der Praxis gar nicht mehr wegzudenken.
Einkommensteuer und wann sie erhoben wird
Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie zum Beispiel bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, durch den jeweiligen Steuerabzug, wie z. B. durch die Lohnsteuer oder durch den Zinsabschlag, erhoben. Da der Abzug der Steuer an der Quelle erhoben wird, bezeichnet man die Abzugssteuer auch als Quellensteuer.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Zudem ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer, da sie auf Bund, Länder und auf die Gemeinden aufgeteilt wird. Da der Steuerschuldner und der Steuerträger die gleiche Person ist, handelt es sich bei dieser Steuer um eine direkte Steuer.
Die Einkommensteuer kann nur dann entstehen, wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist und diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat. Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuerndes Einkommen, welche die Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer ist.
Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung beachten!
Alle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.
Was bedeutet Einkommensteuer?
Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.
Mit Fehlern bei der Steuererklärung richtig umgehen – so geht´s
Viele Steuerzahler lassen sich durch fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung oder durch pure Unwissenheit der absetzbaren Möglichkeiten jedes Jahr bares Geld entgehen. Jährlich werden bestimmte Regelungen und Änderungen festgelegt und oftmals ist es für den Einzelnen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Zahlreiche Ratgeber im Internet und in Fachbücher können dabei sehr hilfreich sein und somit Fehlern bei der Erstellung der Steuererklärung entgegen wirken.
Einkommenssteuer 2013 – das müssen Steuerzahler beachten
Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.
Abgabefristen der Einkommenssteuer
Bei der Abgabe von Unterlagen zur Einkommenssteuer gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Die hauptsächliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist möglich und wird auch in den meisten Fällen entsprochen. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und prinzipiell wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, so wird auch ohne einen schriftlichen Antrag eine Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben.
Deutsche Einkommensteuer für Ausländer
Für alle Ausländer, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten dieselben Regeln, wie für deutsche Staatsbürger. Sie unterliegen den deutschen Steuergesetzen in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Wer z. B. in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, der während der Arbeit genutzt wird, gilt in den Augen des Finanzamts nicht als Ausländer, sondern als normaler steuerpflichtiger Deutscher, mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Einkommensteuer.
Unterschiede für Selbstständige bei der Einkommensteuer
Wer in einem anderen Land steuerpflichtig ist, der gewöhnliche Aufenthaltsort sich also im Ausland befindet und selbstständig tätig ist, ist für die in Deutschland erzielten Einkünfte nur beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht gilt z. B. nicht für Personen, die vom Ausland aus Waren oder Dienstleistungen nach Deutschland verkaufen. Gültig ist die beschränkte Steuerpflicht lediglich für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.
Einkommenssteuervorauszahlungen – oft das Ende eines Start-up Unternehmens
Wer als Start-up ein Unternehmen gründet, der hat in der Regel sehr viel zu tun. Da müssen beispielsweise Räumlichkeiten angemietet werden, Verträge mit Lieferanten geschlossen werden, Mitarbeiter eingestellt werden und vielfach natürlich auch Maschinen für die Produktion gekauft werden. Dies alles kostet sehr viel Zeit und häufig auch Nerven, sodass ebenfalls wichtige Dinge, wie z. B. einen detaillierten Businessplan zu erstellen, erstmal hinten angestellt werden.
Mit dem Steuerklassenrechner die Steuer berechnen
Für berufstätige Ehepaare gibt es die Möglichkeit zwischen zwei Steuerklassen Kombinationen zu wählen. Mit einem Steuerklassenrechner lässt sich auf einfache Weise ermitteln, welche Kombination der Steuerklassen für Ehepaare am günstigsten ausfällt. Hierzu reicht es aus, das jeweilige Bruttoeinkommen in den Steuerklassenrechner einzugeben. Neben dem Bruttoeinkommen kommt es für die Wahl der richtigen Steuerklasse noch darauf an, ob das Einkommen sozialversicherungspflichtig ist oder ob Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
Die Splittingtabelle – Ermittlung der Einkommenssteuer
Die Splittingtabelle kann von Ehepaaren genutzt werden, um die Höhe der Einkommenssteuer zu berechnen. Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine besondere Form der Einkommenssteuerberechnung für Ehepaare, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Eingeführt wurde die aktuelle Regelung zum Ehegattensplitting bereits im Jahre 1958. Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Ehegatten durch die vorigen Regelungen benachteiligt würden. Die Splittingtabelle wird jährlich neu herausgegeben und kann von verschiedenen Stellen im Internet heruntergeladen werden.
Arbeiten im Ausland – wo ist das Einkommen zu versteuern?

Besonders in Zeiten, in denen die Arbeitsplätze im eigenen Land knapp sind, gibt es immer wieder Arbeitnehmer, die aufs Ausland ausweichen. Dazu kommt, dass diese Art der Flexibilität von den Agenturen für Arbeit gefördert und gewollt wird.
Arbeiten in Europa
Seit Europa zu einem großen Land zusammenwächst und viele Gesetze vereinheitlicht werden, ist auch das Arbeiten in angrenzenden Ländern einfacher geworden. Aber einige Dinge sind nach wie vor zu beachten, so beispielsweise die steuerlichen Regelungen.