Steuerfreibetrag 2010: bei gleichem Bruttogehalt mehr vom Netto

Steuerfreibetrag 2010

Arbeitnehmer können mit dem Steuerfreibetrag 2010 ihre Belastung durch Lohn- und Einkommensteuer senken. Wobei „der“ Steuerfreibetrag eigentlich gar nicht existiert. Die Finanzbehörden kennen verschiedene Arten des Steuerfreibetrags. Daher haben Sie im Jahr 2010 mehr als nur eine Möglichkeit, Ihre Einkommensteuer durch Freibeträge zu minimieren. Mit den verschiedenen Steuerfreibeträgen möchte der Gesetzgeber auf verschiedene Lebenssituationen eingehen. … Weiterlesen

 

Steuerfreibetrag 2010 – zahlreiche Möglichkeiten

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Im deutschen Steuerrecht gilt ein Steuerfreibetrag als ein Betrag, der je nach individueller Voraussetzung zur Reduzierung der Steuerlast genutzt werden kann. Zu unterscheiden sind die verschiedenen Steuerfreibeträge von den sogenannten Steuerfreigrenzen.

Steuerlicher Freibetrag und Steuerfreigrenzen

Grundsätzlich ist eine Abgrenzung der Freibeträge auf der einen Seite und von Freigrenzen oder Pauschbeträgen auf der anderen Seite zu machen. Die steuerliche Auswirkung ist zwar dieselbe, allerdings ist die Handhabung eine andere.

Freibetrag und Freigrenze
Ein Freibetrag wird auch gewährt, wenn die Einnahmen diesen überschreiten. Er wird in Abzug gebracht, sodass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Wird allerdings eine Freigrenze überschritten, fällt diese weg. Im Gesetzestext wird deswegen ausgeführt, dass Einnahmen der Steuer unterzogen werden, soweit sie einen Freibetrag übersteigen. Für die Steuerfreigrenze gilt hingegen, dass diese greift, solange dieser Betrag nicht überschritten wird.

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Steuerfreibetrag 2010 – Infos und Tipps

Steuerfreibetrag 2010

Brutto gleich netto – für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland ist das nur ein schöner Traum, hält Vater Staat doch fordernd seine Hand auf, wenn es darum geht, das mühsam erzielte Einkommen zu versteuern. Weitere Abgaben wie Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung schmälern das Einkommen zusätzlich. Je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag, den der Arbeitnehmer an die Gesellschaft abzuführen hat – hier handelt es sich um eines der Grundprinzipien unseres Sozialstaates. Der Steuerfreibetrag 2010 soll für eine gerechtere Besteuerung sorgen und das ziemlich komplexe Steuersystem etwas vereinfachen.

Grundfreibetrag

Den Löwenanteil am Steuerfreibetrag 2010 macht der Grundfreibetrag aus. Der Grundfreibetrag gibt an, ab welcher Höhe das erzielte Einkommen versteuert werden muss. Die Höhe des Grundfreibetrages wird mehr oder weniger regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst:

  • Grundfreibetrag 2008: 7664 Euro
  • Grundfreibetrag 2009: 7834 Euro
  • Grundfreibetrag 2010: 8004 Euro

Für den Steuerfreibetrag 2010 bedeutet das, dass ein Jahreseinkommen, das nicht höher als 8004 Euro ist, nicht besteuert werden muss. Erst für den Teil des Einkommens, der den Grundfreibetrag übersteigt, muss Steuer an das Finanzamt abgeführt werden. Beträgt das Jahreseinkommen also 24000 Euro, sind somit lediglich 15996 Euro zu besteuern. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird der doppelte Grundfreibetrag (16008 Euro) angerechnet.

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Steuerfreibetrag 2010 – wichtige Hinweise

Steuerfreibetrag 2010Die meisten Arbeitnehmer erwirtschaften mir ihrer Arbeitsleistung nicht nur Geld für die eigene Tasche, sondern führen auch Beträge an das Finanzamt ab. Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel zeigt, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfallen kann. So werden neben Steuern auch die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Je höher das Bruttoeinkommen desto mehr Abzüge müssen Arbeitnehmer in Kauf nehmen. Es entspricht dem Grundsystem unseres Sozialstaates, dass Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, auch einen größeren Teil an die Gemeinschaft abgeben. Ein weiterer Punkt des Steuersystems ist der Steuerfreibetrag. Dieser wurde teilweise aus sozialen Gründen sowie zur Erleichterung des mitunter doch sehr komplexen Steuersystems eingeführt. In Verbindung mit der Einkommenssteuer gibt es gleich eine ganze Reihe verschiedener Steuerfreibeträge.

Der Grundfreibetrag

Der wichtigste Steuerfreibetrag 2010 ist der Grundfreibetrag. Dieser wird allgemein auch oft nur als Steuerfreibetrag 2010 bezeichnet. Für den Veranlagungszeitraum 2010 gilt ein allgemeiner Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Sofern das Jahreseinkommen nicht über dem Steuerfreibetrag 2010 liegt, müssen keine Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Wer mehr verdient, muss je nach Einkommenshöhe zwischen 15 und 42 Prozent Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag 2010 ist hiervon jedoch nicht betroffen. Dies bedeutet, es muss nur das über dem Steuerfreibetrag 2010 liegende Einkommen versteuert werden. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro währen dies beispielsweise 21.996 Euro.

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