Im deutschen Steuerrecht gilt ein Steuerfreibetrag als ein Betrag, der je nach individueller Voraussetzung zur Reduzierung der Steuerlast genutzt werden kann. Zu unterscheiden sind die verschiedenen Steuerfreibeträge von den sogenannten Steuerfreigrenzen.
Steuerlicher Freibetrag und Steuerfreigrenzen
Grundsätzlich ist eine Abgrenzung der Freibeträge auf der einen Seite und von Freigrenzen oder Pauschbeträgen auf der anderen Seite zu machen. Die steuerliche Auswirkung ist zwar dieselbe, allerdings ist die Handhabung eine andere.
Freibetrag und Freigrenze
Ein Freibetrag wird auch gewährt, wenn die Einnahmen diesen überschreiten. Er wird in Abzug gebracht, sodass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Wird allerdings eine Freigrenze überschritten, fällt diese weg. Im Gesetzestext wird deswegen ausgeführt, dass Einnahmen der Steuer unterzogen werden, soweit sie einen Freibetrag übersteigen. Für die Steuerfreigrenze gilt hingegen, dass diese greift, solange dieser Betrag nicht überschritten wird.
Die meisten Arbeitnehmer erwirtschaften mir ihrer Arbeitsleistung nicht nur Geld für die eigene Tasche, sondern führen auch Beträge an das Finanzamt ab. Der Blick auf den monatlichen Gehaltszettel zeigt, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfallen kann. So werden neben Steuern auch die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Je höher das Bruttoeinkommen desto mehr Abzüge müssen Arbeitnehmer in Kauf nehmen. Es entspricht dem Grundsystem unseres Sozialstaates, dass Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, auch einen größeren Teil an die Gemeinschaft abgeben. Ein weiterer Punkt des Steuersystems ist der Steuerfreibetrag. Dieser wurde teilweise aus sozialen Gründen sowie zur Erleichterung des mitunter doch sehr komplexen Steuersystems eingeführt. In Verbindung mit der