Brutto gleich netto – für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland ist das nur ein schöner Traum, hält Vater Staat doch fordernd seine Hand auf, wenn es darum geht, das mühsam erzielte Einkommen zu versteuern. Weitere Abgaben wie Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung schmälern das Einkommen zusätzlich. Je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag, den der Arbeitnehmer an die Gesellschaft abzuführen hat – hier handelt es sich um eines der Grundprinzipien unseres Sozialstaates. Der Steuerfreibetrag 2010 soll für eine gerechtere Besteuerung sorgen und das ziemlich komplexe Steuersystem etwas vereinfachen.
Grundfreibetrag
Den Löwenanteil am Steuerfreibetrag 2010 macht der Grundfreibetrag aus. Der Grundfreibetrag gibt an, ab welcher Höhe das erzielte Einkommen versteuert werden muss. Die Höhe des Grundfreibetrages wird mehr oder weniger regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst:
- Grundfreibetrag 2008: 7664 Euro
- Grundfreibetrag 2009: 7834 Euro
- Grundfreibetrag 2010: 8004 Euro
Für den Steuerfreibetrag 2010 bedeutet das, dass ein Jahreseinkommen, das nicht höher als 8004 Euro ist, nicht besteuert werden muss. Erst für den Teil des Einkommens, der den Grundfreibetrag übersteigt, muss Steuer an das Finanzamt abgeführt werden. Beträgt das Jahreseinkommen also 24000 Euro, sind somit lediglich 15996 Euro zu besteuern. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird der doppelte Grundfreibetrag (16008 Euro) angerechnet.