Kummulierte Wertberichtigungen sind bei Geschäften mit Devisen unzulässig
Ein gängiges Prozedere in allen Unternehmen ist das Erstellen der Monats- und Jahresabschlüsse. Anhand dieser Abschlüsse kann der Gewinn- oder Verlust des Betriebes ermittelt werden und weiter auch die Steuerschuld oder Steuerforderung. Neben den laufenden Geschäftsfällen, wie beispielsweise der Einkauf von Waren, der Verkauf von fertigen Gütern oder der Verbuchung der Kraftstoffquittungen, müssen am Geschäftsjahresende auch Wertberichtigungen für die Güter des Anlagevermögens und Umlaufvermögens getätigt werden. Da die meisten Wirtschaftsgüter einem Wertverlust oder Wertzuwachs unterliegen, hat diese Differenz dann dem Betriebsergebnis zugeführt zu werden. Nur so ist gewährleistet, dass dieses Ergebnis in sich schlüssig und…