Rente versteuern – Wie können Rentner Steuern sparen?

Steuertipps für RentnerViele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.

Wie müssen Rentner ihre Rente versteuern?

Einer der wichtigsten Steuertipps gleich zu Beginn, wer vom Finanzamt angeschrieben wird, sollte in jedem Fall erst mal Ruhe bewahren. In den meisten Fällen wird dem Steuerpflichtigen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Wer mit dieser Zeit nicht zurechtkommt, sollte möglichst direkt eine Fristverlängerung beantragen. Experten raten davon ab, den Brief zu ignorieren. Dies führt zu einer Schätzung der Steuerschuld, was eine höhere Steuernachzahlung und in Einzelfällen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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Kapitalertragsteuer – wie viel bekommt der Fiskus tatsächlich?

Kapitalertragssteuer FinanzamtIn Deutschland gibt es zahlreiche Steuern, die dem Bundesbürger auferlegt werden, damit der Fiskus seinen Haushalt finanzieren kann. Neben der Lohn- und Einkommenssteuer unterliegen die Steuerzahler der Mehrwertsteuer, der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer, zum Teil der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer und vielen anderen Steuern mehr. Auch die Kapitalertragssteuer ist in aller Munde, denn wer beispielsweise Aktien verkauft und damit entsprechend Einkünfte erzielt, der wird vom Staat zur Kasse gebeten.

Die Kapitalertragsteuer ist eine gesonderte Art der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um Steuern für Einkünfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Seit dem Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer für Erträge und Einkünfte aus Kapital eingeführt.

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Die 10 besten Steuertipps für 2013

Einkommensteuer mit Taxman 2013Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung mehr als nur ein lästiges Übel. Liegen dem normalen Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte vor besteht in der Regel ach keine Verpflichtung zur Abgabe eine Steuererklärung. Dennoch sollte niemand auf die Möglichkeit verzichten, sich auf diese Weise Geld vom Staat zurückzuholen. Mit den richtigen Steuertipps lässt sich so mancher Euro mehr aus der eigenen Steuererklärung herausholen.

Steuertipp 1: Entfernungspauschale nutzen

Für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erkennt das Finanzamt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Dies bedeutet, dass Sie die Pauschale sowohl bei einer Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem eigenen Auto nutzen können. Die Höhe der Pauschale liebt bei maximal 4.500 Euro für ein Jahr. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den Maximalbetrag übersteigen. In diesem Fall müssen die Mehrkosten jedoch entsprechend nachgewiesen werden.

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Tagesgeldkonten – wie sich hier Steuern sparen lassen

Aus einem Tagesgeldkonto erzielte Zinserträge unterliegen wie alle Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungssteuer. Diese wurde 2009 eingeführt und ersetzte dabei die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer. Der Steuersatz beträgt für alle Anleger 25 Prozent, wobei hier noch der Solidaritätszuschlag sowie bei einer Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer hinzugerechnet wird. Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, wird diese bei Gutschrift der Zinsen direkt durch die Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wer bei Tagesgeldkonten Steuern sparen möchten, kann unter bestimmten Voraussetzungen zwei Varianten nutzen.

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Kapitalerträge und die Abgeltungssteuer

Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbehörden abzuführen

Abgeltungssteuer
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Bereits seit der Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer 2009 muss auf sämtliche Kapitalerträge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese Abgeltungssteuer hat zuzüglich des Solidaritätszuschlags und auch der anfallenden Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht selbst zur Zahlung anzuweisen, denn hierfür sind die bezogenen Banken und Kreditinstitute zuständig.

Die Abgeltungssteuer unterliegt der gleichen Erhebungsform wie die Einkommensteuer. Aufgrund der Tatsachen, dass die Steuer dort abgeführt wird, wo sie anfällt, nämlich bei den Banken, ist die Abgeltungssteuer auch als Quellensteuer zu bezeichnen. Sie wird stets anonym abgeführt und der hierfür zugrunde liegende Steuersatz ist der gleiche, wie der, der für die Einkommensteuer angesetzt wird. Die von den Banken abgeführten Steuern auf die Kapitalerträge sind…

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Steuern auf vorbörsliche Aktienverkäufe

Aktien, vorbörsliche Aktienverkäufe aber auch reguläre Wertpapierausgaben, stellen eine ganz spezielle Art der Kapitalanlage dar und sind für viele Menschen eine ganz besondere Form, das eigene Geld lang- oder auch kurzfristig festzulegen. Wer den Kauf oder Verkauf von Aktien, oder auch vorbörsliche Aktienverkäufe, plant, muss jedoch in der Regel um entsprechendes Fachwissen verfügen – zumindest sollten hier umfangreiche Kenntnisse bezüglich des jeweils angesprochenen und Aktien veräußernden Unternehmens eingeholt werden.

Darüber hinaus sind Spekulationen mit Aktien an der Börse –aber auch vorbörsliche Aktienverkäufe-, immer auch mit einem Risiko verbunden. Viele Anleger sind zwar durch Aktienver- oder Ankäufe reich geworden, unzählige Menschen haben jedoch große Verluste eingefahren und oftmals das gesamte Kapital verloren. Die weltweite Finanzkrise macht es deutlich.

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