Rente versteuern – Wie können Rentner Steuern sparen?

Steuertipps für RentnerViele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.

Wie müssen Rentner ihre Rente versteuern?

Einer der wichtigsten Steuertipps gleich zu Beginn, wer vom Finanzamt angeschrieben wird, sollte in jedem Fall erst mal Ruhe bewahren. In den meisten Fällen wird dem Steuerpflichtigen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Wer mit dieser Zeit nicht zurechtkommt, sollte möglichst direkt eine Fristverlängerung beantragen. Experten raten davon ab, den Brief zu ignorieren. Dies führt zu einer Schätzung der Steuerschuld, was eine höhere Steuernachzahlung und in Einzelfällen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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Steuerfreibeträge für Rentner

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

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Steuern müssen auch auf die Rente gezahlt werden

Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest

Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?

Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz

Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.

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Rentenversicherung und Steuer im Überblick

Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

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Besteuerung der Rente – aber nicht Jeder muss Steuern zahlen

Besteuerung der Rente
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Mit dem in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz kam die Besteuerung der Rente im Jahr 2005, die sich bis 2040 noch in einer Übergangsphase befindet. Denn Ziel der nachgelagerten Besteuerung ist es, dass die Altersvorsorgebeiträge faktisch steuerfrei werden, allerdings im Gegenzug die Rente besteuert wird. Für Rentner bedeutet dass sie – sofern der Freibetrag von 7.834 Euro für Ledige und von insgesamt 15.668 Euro für Verheiratete übersteigt, muss Steuern zahlen. Noch bei Eintritt der Besteuerung der Rente im Jahr 2005 lag der besteuernde Betrag bei 50 Prozent. Das heißt liegt ein Rentner über dem Freibetrag muss er die restliche, steuerpflichtige Altersvorsorge zu 50 Prozent versteuern. Bis 2021 wird der Prozentsatz jedoch um 2 Prozent fallen. So gibt es in diesem Jahr nur noch 40 Prozent als Freibetrag auf die Besteuerung der Rente. Ab 2021 werden dann bis 2040 jeweils jährlich ein Prozent abgezogen. Damit bleibt im Jahr 2040 ein Freibeitrag von Null Prozent übrig. Und genau hier ist ein guter Ansatz. Denn jetzt ist es für Rentner noch möglich zu sparen und das sollte man ausnutzen, so lange es eben noch möglich ist. Ab 2040 werden die Vorteile bei der Besteuerung der Rente hinfällig sein.

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