Steuertipps

Rentenversicherung und Steuer im Überblick

21. März 2011

Muss die Rente versteuert werden?

Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Dies ist gesetzlich geregelt und findet seine Anwendung aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz. Rentner, die hohe Einkünfte aus der Rentenversicherung beziehen, müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Alterseinkünfte angeben und sind entsprechend steuerpflichtig.

Grundfreibetrag für Rentenversicherung und Steuer

Arbeitnehmer, die in ihrer gesamten Zeit des Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen nun seit 2005 unter gewissen Umständen Steuern für die Rente zahlen. Ob und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt davon ab, ob der Grundfreibetrag der Rentenversicherung überstiegen wurde. Derzeit gibt es für ledige Rentner einen Freibetrag in Höhe von 8.004 Euro; für Verheiratete sind es 16.008 Euro.

Wer unter dieser Bemessungsgrenze liegt, hat Glück: Auf die Rentenversicherung und die damit einhergehende Rente wird keine Steuer erhoben.

Allerdings kommt die Mehrheit der Rentner statistischen Angaben zu Folge nicht umhin, rund 500 Euro an die zuständigen Finanzämter abzuführen –denn wer zu Arbeitszeiten viel in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der erhält in der Regel auch eine gute Rente und wird explizit nun steuerpflichtig.

Rentenversicherung und Rentenbesteuerung

Wie hoch nun die tatsächlich zu zahlende Steuer auf die Rente sein wird, ergibt sich aus den Zahlungen des ersten Rentenbezugsjahres. Der steuerpflichtige Anteil aus der Rentenversicherung und somit der zu zahlenden Rente liegt seit dem Jahre 2005 bei 50 Prozent. Vorher waren hier lediglich 27 Prozent der Rente zu versteuern.

Steuer auf die Rente steigt bis zum Jahr 2040

Was sich zunächst auf 27 Prozent beschränkt hatte und nun auf 50 Prozent gestiegen ist, hat keine abschließende Gültigkeit, denn die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Steuer auf die Rentenbezüge bis zum Jahr 2040 auf glatte 100 Prozent.

Rentner, die immer viel in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen die anschließenden Ruhegelder dann zu 100 Prozent versteuern.

Rentenversicherung – Betriebsrente – Steuern

Die Höhe der zu erwartenden und zu zahlenden Rente ergibt sich jedoch nicht ausschließlich nur durch die Zahlungen, die vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Viele Unternehmen gewähren ihren Angestellten und Arbeitern eine sogenannte Betriebsrente.

Diese Betriebsrente erhöht wiederum die Einkünfte des Ruheständlers und erhöht daraufhin das zu versteuernde Einkommen.

Gleiches ist zu erwarten, wenn der Rentner noch Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen und durch Immobilien hat.

Rentenversicherung und das Kontrollsystem der Steuer

Wie die Erfahrung gezeigt hat, machen jedoch nur wenige Rentner eine Einkommensteuererklärung. Viele sind hier auch der Meinung, dass es schon nicht auffallen wird, keine Einkommensteuererklärung für die aus der Rentenversicherung gezahlte Altersrente zu erstellen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, da die Finanzbehörden über ein spezielles Kontrollsystem durch die Identifikationsnummer und Steuer-ID verfügen und somit relativ problemlos alle Steuerpflichtigen ausfindig machen können.

Private Rentenversicherung und Steuer

Auch die private Rentenversicherung ist, sofern sie nicht über das Riestermodell gefördert wird, steuerpflichtig. Wer in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat und somit eine private Rente erhält, wird anhand des Ertragsteiles besteuert. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Alter des Ruheständlers, wobei eine 18-prozentige Versteuerung bei einem Alter von 65 Jahren derzeitige Gültigkeit hat.

Wer hier jedoch eine vollständige Kapitalauszahlung gewählt hat, also keine monatlichen Rentenzahlungen, der muss diese Erträge bis zu einer Höhe von 50 Prozent direkt versteuern, sofern das Rentenalter mindestens 60 Jahre beträgt.

 

Die Höhe der ausbezahlten Rente wird bestimmt von der Höhe der gezahlten Rentenversicherungs-Beiträge und diese wiederum sind maßgeblich für die Besteuerung der Rente.

 

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