Steuer sparen

Steuern sparen – Tipps für Selbstständige

28. März 2011

Neue Gesetze helfen nicht immer Steuern zu sparen

Jedes Jahr aufs Neue steht sie an, die Steuererklärung – und wie jedes Jahr verschenken besonders Selbstständige aus Unwissenheit viel Geld, welches ansonsten für Investitionen oder andere Ausgaben zur Verfügung gestanden hätte. Viele neue Gesetze und Möglichkeiten sorgen jedoch dafür, dass die Abgabenlast auch für Selbstständige gesenkt werden kann. Sie müssen nur entsprechend angewendet werden, damit Steuern auch wirklich gespart werden können.

Steuern sparen – Tipp 1

Wer im sogenannten häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, der darf dieses Zimmer bei der Steuererklärung bis zu einer Höhe von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das häusliche Arbeitszimmer gilt steuerlich als Aufwendung, die dann genutzt werden kann, wenn für die berufliche und/oder betriebliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die berufliche Tätigkeit in diesem Raum mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmacht. Ebenso dürfen auch alle anderen anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer, wie beispielsweise die Kosten für die Einrichtung etc., steuerlich geltend gemacht werden.

Steuern sparen – Tipp 2

Im Zeitalter, welches vor allem durch das Internet geprägt ist, lässt sich Geld und auch Steuern sparen, indem man sich zum einen Rechnungen und/oder Kontoauszüge online zusenden lässt, zum anderen Steuererklärungen etc. digital übermittelt.
Eine digital übermittelte Steuererklärung wird in den meisten Fällen wesentlich schneller bearbeitet als die, die auf dem Postweg vorgelegt wird, sodass sich durch die schnellere Bearbeitung und eventuelle Rückzahlung auch Gelder und Steuern sparen lassen –wenn auch nur mittelbar, wie beispielsweise durch niedrigere Überziehungszinsen bei schnellerer Steuerrückzahlung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle Belege, die digital übermittelt werden, auch digital signiert sind. Zertifizierungen auch für eine digitale Aufbewahrung der Belege sollten im Vorfeld mit der zuständigen Finanzverwaltung abgestimmt werden.

Steuern sparen – Tipp 3

In fast jedem Unternehmen findet mindestens einmal im Jahr eine Feier, Festivität oder ein Betriebsausflug statt. Doch lässt sich hierdurch Steuer sparen? Die hierfür entstehenden Kosten sind grundsätzlich als lohnsteuerpflichtige Zuwendungen für die beteiligten Arbeitnehmer zu betrachten, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die den Betriebsausflug oder die Weihnachtsfeier steuerlich sinnvoll machen. Die Lohnsteuerpflicht entfällt nämlich, wenn die Kosten dieser betrieblichen Veranstaltung inklusive der entsprechenden Mehrwertsteuer unter der Höchstgrenze von derzeit 110 Euro bleiben. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kommt der geldwerte Vorteil zum Tragen. Der Freibetrag von 110 Euro wird von den zuständigen Finanzbehörden für zwei Feste pro Jahr gewährt.

Steuern sparen – Tipp 4

Steuern sparen lässt sich jedoch auch mit der richtigen Abschreibungsmethode. Wer beispielsweise bewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen abschreiben möchte, der kann dies anhand der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) tun – und zwar monatsgenau und zeitanteilig (pro rata temporis).
Zum 31. Dezember 2010 läuft diese Abschreibungsmethode jedoch wieder aus, sodass für alle Wirtschaftsgüter, die nach 2010 angeschafft wurden, die degressive AfA nicht mehr genutzt werden darf.

Steuern sparen – Tipp 5

Viele Selbstständige und Unternehmer erbringen Leistungen für wissenschaftliche, kulturelle, sportliche oder auch künstlerische Veranstaltungen und Tätigkeiten. Diese Leistungen sorgen jedoch nur noch bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 dafür, dass hiermit Steuern gespart werden können. Ab Januar 2011 sind diese erbrachten Leistungen nach dem sogenannten Empfängerortsprinzip im jeweiligen Bundesland umsatzsteuerlich zu berücksichtigen. Hierzu zählen im Übrigen auch Leistungen für Ausstellungen und Messen, welche für Nichtunternehmer erbracht werden.

Steuern sparen – Tipp 6

Für das Jahr 2010 lassen sich weiterhin noch Steuern sparen, wenn beispielsweise Gebäude sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Immobilien, welche jedoch erst nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden, können nicht mehr als gemischt genutzte Objekte abgesetzt werden –Steuern sparen durch die Angabe der Privatnutzung ist dann nicht mehr möglich.

Steuern sparen – Tipp 7

Steuern sparen lässt sich schlussendlich auch mit der zusammenfassenden Meldung für die sogenannten innergemeinschaftlichen Leistungen.
Obwohl die Dauerfristverlängerungsmöglichkeit seit dem 01.07.2010 gestrichen wurde und der Meldezeitpunkt für Neuanmeldungen nun mehr immer der 25. des folgenden Monats ist, gibt es hier Ausnahmen, die auch hier wieder indirekt für das Steuer sparen anzusehen sind.
So ist eine quartalsweise Abgabe noch möglich, wenn es sich um sonstige steuerpflichtige Leistungen handelt, die die maßgeblichen Lieferschwellenwerte eines anderen Mitgliedsstaates betreffen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.