Viele Kleinunternehmer verpflichten sich freiwillig zur Zahlung der Umsatzsteuer, um gezahlte Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer in Abzug bringen zu können. Kleinunternehmen wie auch Freiberufler können dabei die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen. Das bringt – im Gegensatz zur Soll-Versteuerung – einige Vorteile mit sich.
Die Soll- und Ist-Versteuerung
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Im Zuge dessen müssen sie die eingenommene Umsatzsteuer abführen – dies kann anhand der Soll- oder Ist-Versteuerung erfolgen. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer für alle im Voranmeldezeitraum gestellten Rechnungen abgeführt werden. Bei der Ist-Versteuerung müssen hingegen nur die Beträge abgeführt werden, die auch tatsächlich vereinnahmt wurden.
Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige ist die Buchführung oftmals eine lästige Angelegenheit. Mit ein paar Tricks lässt sich der Arbeitsaufwand jedoch in Grenzen halten und zudem auch noch Steuern sparen. So lässt sich mit der Kleinunternehmerregelung und Nutzung der Vorsteuer-Pauschale jede Menge Zeit und Geld sparen.
Selbstständige und kleinere Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro können wählen, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder eine Regelbesteuerung durchführen. Lag der Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 17.500 Euro und liegt dieser im aktuellen Geschäftsjahr zwischen 17.500 und 50.000 Euro, so kann für das laufende Geschäftsjahr ebenfalls noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Beträgen um Bruttobeträge handelt. Somit gilt die Kleinunternehmerregelung nur bis
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Die Vorteile dabei liegen in erster Linie in einer einfacheren Buchführung und einem geringeren bürokratischen Aufwand. Um alle Steuervorteile konsequent zu nutzen, sollten dabei jedoch einige Punkte beachtet werden.