Kleinunternehmer

Vorteile der Ist-Versteuerung für Kleinunternehmen

12. März 2014

Ist Versteuerung bei Kleinunternehmen

Viele Kleinunternehmer verpflichten sich freiwillig zur Zahlung der Umsatzsteuer, um gezahlte Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer in Abzug bringen zu können. Kleinunternehmen wie auch Freiberufler können dabei die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen. Das bringt – im Gegensatz zur Soll-Versteuerung – einige Vorteile mit sich.

Die Soll- und Ist-Versteuerung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Im Zuge dessen müssen sie die eingenommene Umsatzsteuer abführen – dies kann anhand der Soll- oder Ist-Versteuerung erfolgen. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer für alle im Voranmeldezeitraum gestellten Rechnungen abgeführt werden. Bei der Ist-Versteuerung müssen hingegen nur die Beträge abgeführt werden, die auch tatsächlich vereinnahmt wurden.

Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung von Kleinunternehmen

Nicht jedem Unternehmer steht es allerdings offen, sich für die Ist-Versteuerung zu entscheiden. Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten und somit der Kleinunternehmerregelung unterliegen, sowie Angehörige freier Berufe können wählen, welche Art der Versteuerung sie nutzen möchten. Bei Freiberuflern spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle, sodass sie sich immer für die Ist-Versteuerung entscheiden können. Lediglich Freiberufler, die zur Buchführung verpflichtet sind, können die Ist-Versteuerung nicht in Anspruch nehmen. Das ist selbst dann der Fall, wenn sie sich freiwillig dazu entschieden haben, Bücher zu führen. Lediglich bei einem Jahresumsatz von unter 500.000 Euro können auch Freiberufler, die Bücher führen, die Ist-Versteuerung nutzen.
Die Ist-Besteuerung können demnach folgende Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen:

  • Kleinunternehmen mit Regelbesteuerung
  • Freiberufler, die keine Bücher führen
  • Freiberufler die im Vorjahr einen Umsatz von unter 500.000 Euro erzielten

Kleinunternehmen müssen Ist-Versteuerung beantragen

Um die Ist-Besteuerung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, müssen Kleinunternehmer und Freiberufler allerdings zunächst einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Denn ohne diesen Antrag muss die Umsatzsteuer anhand der Soll-Versteuerung abgeführt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, allerdings sollten dem Antrag einige Unterlagen, wie zum Beispiel eine Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und eine Kopie der letzten Umsatzsteuererklärung, beigefügt werden. Sobald das Finanzamt dem Kleinunternehmer oder Freiberufler die Genehmigung erteilt hat, ist diese für das gesamte Steuerjahr wirksam. Das Finanzamt kann die Erklärung anschließend widerrufen. Dem Steuerpflichtigen steht es hingegen während des gesamten Jahres zu, auf Wunsch wieder zur Soll-Versteuerung zu wechseln. Allerdings muss der Steuerpflichtige bei einer Änderung der Versteuerungsart die Umsatzsteuer des gesamten Steuerjahres dementsprechend korrigieren.

Kleinunternehmen können Einnahmen erst bei Erhalt versteuern

Der entscheidende Vorteil der Ist-Versteuerung für Kleinunternehmen ist, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer erst im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung angezeigt und bezahlt werden muss, wenn der Betrag auch tatsächlich eingegangen ist. Das bedeutet für das Kleinunternehmen in der Regel einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Wurde zum Beispiel eine Rechnung am 1. Juli eines Jahres ausgestellt, der Rechnungsbetrag wird aber erst zum 1. Dezember durch den Rechnungsempfänger bezahlt, muss der Kleinunternehmer diese Rechnung auch erst in der folgenden Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen, die den Monat Dezember umfasst. Bei Anwendung der Soll-Versteuerung müsste die Umsatzsteuer für die Rechnung vom 1. Juli bereits für den Monat Juli berücksichtigt werden. Bei einer monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung müsste der Betrag somit spätestens zum 10. August an das Finanzamt bezahlt werden, ohne dass der Unternehmer bereits einen Eingang verzeichnen konnte.
Die Ist-Versteuerung kann einen Unternehmer somit insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen und bei säumigem Zahlungsverhalten vieler Kunden oder Auftraggeber vor finanziellen Engpässen bewahren, denn Umsatzsteuerbeträge müssen erst dann bezahlt werden, wenn das Geld tatsächlich eingegangen und somit vorhanden ist. Aber auch bei geringer Liquidität kann diese Art der Versteuerung Vorteile bringen.

 

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