Vorteile der Ist-Versteuerung für Kleinunternehmen

Ist Versteuerung bei Kleinunternehmen

Viele Kleinunternehmer verpflichten sich freiwillig zur Zahlung der Umsatzsteuer, um gezahlte Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer in Abzug bringen zu können. Kleinunternehmen wie auch Freiberufler können dabei die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen. Das bringt – im Gegensatz zur Soll-Versteuerung – einige Vorteile mit sich.

Die Soll- und Ist-Versteuerung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Im Zuge dessen müssen sie die eingenommene Umsatzsteuer abführen – dies kann anhand der Soll- oder Ist-Versteuerung erfolgen. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer für alle im Voranmeldezeitraum gestellten Rechnungen abgeführt werden. Bei der Ist-Versteuerung müssen hingegen nur die Beträge abgeführt werden, die auch tatsächlich vereinnahmt wurden.

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Lohnt sich die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen?

Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreiung

Für Existenzgründer, die in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit nur mit überschaubaren Umsätzen rechnen, stellt sich die Frage, ob sie von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Ein Kleinunternehmen hat die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Das bedeutet vor allem:

  • keine monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Ein- und Ausnahmen können „brutto gleich netto“ berechnet werden

Eine erhebliche Erleichterung also – aber sind die Vorteile wirklich so groß?

Die gesetzliche Regelung

Das Umsatzsteuergesetz regelt in § 19 die Besteuerung von Kleinunternehmen. Danach wird für Unternehmen, die im vergangenen Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro umsetzen werden, keine Umsatzsteuer erhoben – so lautet Absatz 1 des Paragrafen. Der Gesetzgeber sieht es als Normalfall an, dass Unternehmen mit geringeren Umsätzen keine Umsatzsteuer abführen müssen. In Absatz 2 wird jedoch für jeden Unternehmer die Möglichkeit eingeräumt, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass er auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichtet. Wer diese Erklärung abgibt, muss also monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

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Basiswissen – Kleinunternehmerregelung

Die „Kleinunternehmerregelung“ – eine viel zitierte Ausnahmeregelung

Jeder Unternehmer hat ganz sicher schon einmal von dieser steuerlichen – genauer umsatzsteuerlichen – Ausnahmeregelung gehört oder ist einem Passus wie diesem auf einer Rechnung begegnet: „ Entsprechend der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UstG) wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.“ Der direkte Bezug auf einen Paragraphen des deutschen Umsatzsteuergesetzes macht es deutlich, die sowohl umgangssprachlich als auch im Geschäftsverkehr „Kleinunternehmerregelung“ genannte Ausnahmeregelung soll Kleinunternehmer begünstigen und ihnen Wahlfreiheit in Bezug auf die Umsatzsteuer gewähren.

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