Viele Kleinunternehmer verpflichten sich freiwillig zur Zahlung der Umsatzsteuer, um gezahlte Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer in Abzug bringen zu können. Kleinunternehmen wie auch Freiberufler können dabei die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen. Das bringt – im Gegensatz zur Soll-Versteuerung – einige Vorteile mit sich.
Die Soll- und Ist-Versteuerung
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Im Zuge dessen müssen sie die eingenommene Umsatzsteuer abführen – dies kann anhand der Soll- oder Ist-Versteuerung erfolgen. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer für alle im Voranmeldezeitraum gestellten Rechnungen abgeführt werden. Bei der Ist-Versteuerung müssen hingegen nur die Beträge abgeführt werden, die auch tatsächlich vereinnahmt wurden.