Selbstständige und kleinere Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro können wählen, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder eine Regelbesteuerung durchführen. Lag der Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 17.500 Euro und liegt dieser im aktuellen Geschäftsjahr zwischen 17.500 und 50.000 Euro, so kann für das laufende Geschäftsjahr ebenfalls noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Beträgen um Bruttobeträge handelt. Somit gilt die Kleinunternehmerregelung nur bis zu einem Nettoumsatz von etwa 14.000 Euro. Welche Variante sich für ein Unternehmen empfiehlt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.