Steuervorteile bei der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen

Steuervorteile bei KleinunternehmernKleinunternehmer haben die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Die Vorteile dabei liegen in erster Linie in einer einfacheren Buchführung und einem geringeren bürokratischen Aufwand. Um alle Steuervorteile konsequent zu nutzen, sollten dabei jedoch einige Punkte beachtet werden.

Wer zählt als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmen, deren Umsatz im vorigen Geschäftsjahr unter der Grenze von 17.500 Euro lag und die im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen. Zu beachten dabei ist, dass die Umsatzgrenze von 17.500 Euro eine fiktive Umsatzsteuer enthält. Die Kleinunternehmerregelung dient nicht der Steuerbefreiung, sondern diese wird lediglich von den Finanzbehörden nicht erhoben. Daraus ergibt sich, dass bei einem Steuersatz von 19 Prozent der Jahresumsatz nicht über 14.705 Euro liegen darf. Unternehmer, die im laufenden Jahr mit ihrer Selbstständigkeit beginnen, müssen den geplanten Umsatz auf einen Jahresgesamtumsatz hochrechnen. Da in diesem Fall kein vorheriges Geschäftsjahr besteht, gilt für das Startjahr die Grenze von 17.500 Euro.

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