Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre Gültigkeitsdauer

Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre GültigkeitsdauerAuch das Finanzamt ist nicht unfehlbar. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft berechnet wurde. Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid direkt nach Eingang sorgsam zu prüfen. Enthält der Steuerbescheid Fehler, können Steuerpflichtige innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die möglichen Formen des Einspruchs werden in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids nochmals ausführlich erläutert. Aufgrund der Vielzahl von Angaben ist die Prüfung jedoch nicht immer ganz einfach. Deshalb im Folgenden einige Erläuterungen, worauf bei einem Steuerbescheid besonders geachtet werden sollte.

Die persönlichen Daten

Bei den persönlichen Daten sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Bankverbindung korrekt eingetragen wurde. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Datum des Steuerbescheids. Steuerbescheide besitzen generell nur eine vorläufige Geltungsdauer. Geht innerhalb der vorgesehenen Frist kein Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei Steuerbescheiden, die per Post versendet werden, beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum plus drei Tage für den Postversand. Angenommen der Steuerbescheid wurde am 12.05.2013 erstellt endet die Einspruchsfrist am 16.06.2013. Zu Beginn des Steuerbescheids wird noch die Art der Festsetzung genannt. Dadurch wird festgelegt, dass der Steuerbescheid oder Teile davon nur vorläufig gültig sind. Die Gründe hierfür werden am Ende des Bescheids nochmals ausführlich dargelegt.

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Steuer sparen – Können ausländische Schulgelder in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden?

Schulgebühren von der Steuer absetzen

Wenn Eltern ihre Kinder auf eine kirchliche oder private Schule schicken, können sie das Schulgeld von der Steuer absetzen, um so Steuern zu sparen. Das Schulgeld fällt dann in die Kategorie Sonderausgaben.

Von den anfallenden Kosten für die Schule können insgesamt ganze 30 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Nach einer Neuregelung mit Wirksamkeit seit dem 01.01.2009 ist die maximale Summe, die für Schulgeld als Sonderausgaben abgesetzt werden kann, für inländische wie ausländische Schulen, von 3.000 € auf 5000 € angehoben worden. Das bedeutet umgerechnet, dass Schulgelder, auch solche die an ausländischen Schulen gezahlt werden, bis zu einer Summe von rund 16.000 € von der Steuer abgesetzt werden können. Durch den Prozentsatz von 30 Prozent folgt so der maximale Abzug von den Steuern als Sonderausgabe von 5000 €.

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Steuern sparen – Sind Versicherungsbeiträge Sonderausgaben?

Steuern sparen durch Sonderausgaben

KFZ Versicherung als Sonderausgaben absetzenDass das Auto des Deutschen liebste Sache ist, ist schon seit langem ein zweifelloser Fakt, über den sich wohl kaum jemand streiten möchte. Doch bei den aktuellen Treibstoffpreisen wird die Leidenschaft zum eigenen Fahrzeug verständlicherweise mehr und mehr abgekühlt. Autofahren kostet Geld und wer hier kein sprichwörtlich dickes Portemonnaie hat, der fährt in der Regel nur noch dann, wenn es gar nicht mehr anders geht.

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Semestergebühren und Kindergeld – wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus?

Semestergebühren und KindergeldDie Studierenden haben die Möglichkeit ihre kompletten Semestergebühren als Aufwand bei den Steuern geltend zu machen. Das erbringt Vorteile für die Eltern beim Kindergeld. Sollten also Eltern Kindergeld für ein studierendes Kind beantragen, so können hierbei die gesamten Semestergebühren als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen werden. Ebenso können die Eltern von Studenten in der Regel dann Kindergeld bekommen, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Allerdings sollten sie bedenken, dass wenn das Kind einen Nebenjob bezieht und mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, der Kindergeldanspruch jedoch in Gefahr ist.

Können Studiengebühren bei der Steuer berücksichtigt werden?

Die Semestergebühren sind jetzt Sonderausgaben, die aber weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Somit sind pro Jahr maximal 6.000 Euro absetzbar. Jedoch nur in dem Jahr, wo sie aufgewendet wurden. Sollte sich ein Studierender jedoch unter der magischen Grenze von 8.004 Euro pro Jahr befinden, so gehen ihm diese Sonderausgaben jedoch leider verloren. Ebenso kann man Semestergebühren nicht geltend machen, wenn die Eltern das Studium finanziert haben. Er hat die Kosten nicht selbst getragen und die Eltern dürfen die Kosten ebenso bei der Steuer nicht angeben, da es sich hierbei nicht um ihre Ausbildung handelt.

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Was dürfen Freiberufler von der Steuer absetzen?

Steuererklärung für Freiberufler ganz einfach mit TaxmanWer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.

Alle Berufstätigen müssen folglich ihre Einnahmen versteuern und daher sind auch alle daran interessiert, die Einnahmen, zumindest auf dem Papier, so gering wie nur möglich zu halten, damit die Steuerforderung nicht höher als nötig ausfällt. Angestellte und Arbeiter berichtigen ihre Steuerschuld einmal jährlich über die sogenannte Einkommensteuererklärung, wobei sie von den bereits gezahlten Steuern die Werbungskosten, die Sonderausgaben und alle weiteren abzugsfähigen Kosten abziehen. Erst danach ermittelt das zuständige Finanzamt die tatsächlich zu zahlenden Steuern, was dazu führt, dass der Steuerzahler nun eine Nachzahlung leisten muss oder aber eine Rückzahlung erhält.

Bei Freiberuflern ist das anders, denn sie zahlen nicht schon während des laufenden Jahres ihre Steuern, sondern erst nach dem Jahresabschluss. Bemessungsgrundlage für die Einstufung der Steuer ist hier dann der Gewinn.

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Berufskleidung selbst waschen und trotzdem Steuern sparen

Berufskleidung waschen und steuerlich absetzenWenn es darum geht, Steuern zu sparen, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zuständigen Finanzämter verlangen Monat für Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern.

Hierfür gibt es viele Möglichkeiten, die, richtig genutzt, letztendlich dafür sorgen können, dass die Steuerbelastung um einen Großteil gesenkt wird.

Die Abführung der Steuern ist grundsätzlich Sache der Arbeitgeber. Diese ermitteln die Lohnsteuer anhand vieler Vorgaben, die sich vor allem über die Lohnsteuerklassen, über die Freibeträge und auch über die Überstunden etc. errechnen lassen. An dieser abzuführenden Summe kann der Arbeitnehmer wenig ändern, denn werden Lohn oder Gehalt ausgezahlt, dann ist die Lohnsteuer schon abgezogen und meist auch schon abgeführt.

Da die Finanzämter zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wissen können, ob der Arbeitnehmer eventuell Sonderausgaben oder Werbungskosten hatte, die die Besteuerungsgrundlage senken, ist der Arbeitnehmer gefordert, am Ende eines jeden Jahres eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abzugeben. Hier wird dann genau ermittelt, ob zu viel oder auch zu wenig Steuern gezahlt wurden.

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Steuerfreibeträge für Studenten – wie viel steuert der Fiskus zur Ausbildung dabei?

Steuerfreibeträge für Studenten
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Knapp 70% aller Studenten müssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in Büros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin überquellende Briefkästen. Ein Studium ist teuer. Lehrbücher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende Mieten in den Universitätsstädten sorgen für die Sprengung. Sofern man ein wenig in diesem System sparen möchte, muss man sich noch mit der Machete durch das deutsche Steuerdickicht schlagen. Kindergeld, Steuern, Sozialversicherung, überall warten – vielleicht – kleine Hilfen oder größere Probleme mit noch größerer Wirkung.

Das Geld, das der fleißige Student mit dem Braten von Klopsen verdient, kann beispielsweise schnell zum Problem werden. Arbeitet der künftige Akademiker zu viel, möchte der Staat beteiligt werden. Schnell ist der jährliche Steuerfreibetrag überschritten und Steuern werden fällig. Es sei denn, man nutzt Freibeträge, Ausnahmen und Sonderregeln.

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Sind die Studiengebühren nun doch nicht von der Steuer absetzbar?

Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausfällen und stoppt die Absetzbarkeit

Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausfälle hat der Bundestag seine erst kürzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur Absetzbarkeit von Studiengebühren wieder gestoppt. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Absetzbarkeit der Kosten für das Erststudium seien extrem zu umfangreich, sodass diese Änderung große Löcher in die Bundeshaushaltskassen reißen würde.

Studiengebühren dürfen nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden

Es hat sehr vielversprechend angefangen und bei vielen Studenten war ein Aufatmen zu…

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Abschreibung für Abnutzung – Vorschriften wurden erneut geändert

Die Vorschriften für betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal geändert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut dafür, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen müssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile für den Betrieb ergeben, lässt sich nur im Einzelfall klären. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise Absetzung für Abnutzung (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.

Abschreibung für Abnutzung bei Selbstständigkeit

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierfür das Bruttogehalt, von dem die zu leistende Einkommensteuer direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere…

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Berufsbegleitendes Studium – steuerlich absetzbar

Kann ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer abgesetzt werden?

Wer sich beruflich weiterbilden und ein entsprechendes Studium absolvieren will, der stellt sich häufig die Frage, ob ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzbar ist. Vielfach scheitert eine Weiterbildung nämlich letztlich einfach an den Kosten.

Ist ein berufsbegleitendes Studium als Sonderausgabe zu sehen?

Laut Angabe des Bundesfinanzministeriums ist es möglich, für eine Ausbildung, ein Erststudium und auch für ein berufsbegleitendes Studium Kosten teilweise bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als sogenannte Sonderausgabe oder als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Einschränkung gibt es hier allerdings: Für die Deklaration als Sonderausgabe darf die Aus- oder Weiterbildung keinesfalls betrieblich angeordnet und im Zuge eines dienstlichen Verhältnisses nötig sein. Ist dies nicht der Fall, so ist es erlaubt, im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung maximal 4.000 Euro steuerlich geltend zu machen.

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Einkommensteuererklärung 2009: Kosten für ein Studium nach der Berufsausbildung dürfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden

Kosten, die für ein Erststudium anfallen, können jetzt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug möglich.