Ausbildung und Studium

Sind die Studiengebühren nun doch nicht von der Steuer absetzbar?

1. Dezember 2011

Bundesregierung rechnet mit hohen Steuerausfällen und stoppt die Absetzbarkeit

Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuerausfälle hat der Bundestag seine erst kürzlich durch den Bundestag genehmigten Urteile (BFH Urteil vom 28. Juli 2011 / V I R 7/10 und V I R 38/10) zur Absetzbarkeit von Studiengebühren wieder gestoppt. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Absetzbarkeit der Kosten für das Erststudium seien extrem zu umfangreich, sodass diese Änderung große Löcher in die Bundeshaushaltskassen reißen würde.

Studiengebühren dürfen nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden

Es hat sehr vielversprechend angefangen und bei vielen Studenten war ein Aufatmen zu…

vernehmen. Doch die Bundesregierung hat quasi die Notbremse gezogen, noch bevor es so richtig losging. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sei die Tatsache, dass hier bezüglich der Absetzbarkeit nicht immer nur die Kosten angesetzt würden, die ein sogenanntes Erststudium beträfen. Ein Studium müsse explizit hinreichend und ebenfalls konkret durch die jeweilige berufliche Folgetätigkeit veranlasst sein. Ein sogenanntes Selbstfindungsstudium, was von vielen absolviert wird, falle jedoch nicht in diese zuvor genannte Kategorie.

Da die Kosten für ein Studium nicht selten fünfstellige Beträge verursachen, würde das bei Zulässigkeit der Absetzbarkeit immense Steuerausfälle zur Folge haben. Dies soll zukünftig vermieden werden, sodass schon heute über eine neue Gesetzesvorlage im Bundestag diskutiert wird, welche die Sonderfälle und nicht berufsbezogene Studien mit einem neuen Urteil ausgrenzen soll.

Studiengebühren und Sonderausgaben

Bezüglich der Absetzbarkeit der Studiengebühren wird das erst kürzlich verabschiedete Novum wohl wieder abgeschafft werden. Studiengebühren als Werbungskosten anzusetzen ist dann wohl auch zukünftig nicht statthaft. Bei der jährlichen Steuererklärung sollte es Vergünstigungen explizit für Studenten geben, jedoch scheint dies schon heute nicht mehr der Realität entsprechen. Kann der Studierende keinen Zusammenhang zur späteren Berufstätigkeit nachweisen, so gilt das Studium als Selbstfindungsstudium und darf dann auch nicht mehr den Werbungskosten zugeschrieben werden. Damit will die Bundesregierung die Kosten senken und somit mehr Geld einsparen.

Anders verhält es sich hingegen, wenn der Student ein Erststudium beginnt, welches sich dadurch auszeichnet, dass nach dem Studienabschluss eine studienbezogene Tätigkeit aufgenommen wird. Hier hat der Hochschulabsolvent auch weiterhin die Möglichkeit, die Studiengebühren von der Steuer abzusetzen. Diese Kosten müssen bei der Steuererklärung dann allerdings als Sonderausgaben geltend gemacht werden und dürfen die Werbungskosten nicht berühren. Das Erststudium unterliegt dem Bereich der privaten Lebensführung, die den Sonderausgaben zuzuführen sind. Aktuell sind die Kosten für Studium oder die Erstausbildung nur bis zu einer Höhe von 4.000 Euro absetzbar, jedoch sieht die neue Gesetzesvorlage eine Erhöhung auf künftig 6.000 Euro vor.

Studiengebühren können rückwirkend geltend gemacht werden

Die Studiengebühren für das Erststudium oder auch die Erstausbildung dürfen auch rückwirkend in der Steuererklärung angesetzt werden. Staatliche Hochschulen berechnen in der Regel rund 500 Euro pro Semester, wo hingegen die Kosten für private Schulen nicht selten oftmals mehrere Tausend Euro ausmachen können.

Studienfach ist ausschlaggebend für die Absetzbarkeit der Studiengebühren

Ob die Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden können richtet sich wohl künftig auch danach, welches Studienfach der Hochschulabsolvent absolviert. Wer auf Lehramt studiert oder auch Mediziner werden möchte, der hat gute Karten, die Kosten für das Studium auch absetzen zu können. Belegt der Student hingegen das Studienfach Literatur oder Philosophie, so ist damit zu rechnen, dass die Studiengebühren hier nicht immer als berufsbezogen anerkannt werden. Auch dann nicht, wenn es sich um ein Erststudium handelt!

Es bleibt jedoch noch abzuwarten, wie die Bundesregierung bezüglich der Gesetzesänderung entscheiden wird. Die Studenten im ganzen Land sind jedoch schon heute sehr verärgert, da aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht zu ihren Gunsten entschieden wird. Die Staatskassen sind leer und die Studiengebühren und deren Absetzbarkeit bei der Steuer würden weitere Löcher in den maroden Bundeshaushalt reißen.

 

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