Als Themen immer aktuell: Schenkung, Schenkungssteuer und die gesetzlichen Freibeträge
Gar nicht so selten verursacht eine Schenkung, die eigentlich an sich ja eine recht erfreuliche Sache ist, beinahe so viel finanziellen und natürlich auch organisatorischen Ärger wie ihr „Verwandter“, das Erbe. Woran das liegt? Ganz einfach: Obwohl die „Schenkung“ Schenkung heißt, bekommt man als Steuerbürger, wenn man ein Haus oder Geld verschenkt, in Deutschland im Gegenzug natürlich nichts geschenkt sondern muss Schenkungssteuer bezahlen. Dank der so genannten Schenkungssteuerpflicht – also der steuergesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Schenkungssteuer – kommt um die Abführung der Schenkungssteuer an das jeweils zuständige Finanzamt auch keiner herum. Sinnvollerweise und damit auch für BGB-Laien einigermaßen übersichtlich finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Schenkungssteuer im gleichen Gesetzestext wie die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer, nämlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer-Gesetz (ErbStG). Die für den gewöhnlichen Steuerbürger interessantesten Passagen finden sich dabei vor allem in den Textabschnitten § 13, § 13a, § 13b und § 13c, § 16 sowie § 19 ErbStG. Die vier erst genannten behandeln dabei in aller Ausführlichkeit die sowohl für Privatleute als für Unternehmer sehr interessanten Themen „Steuerbefreiungen“ und „Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen“. In § 16 ErbStG wendet sich der Gesetzgeber der erfreulichen Thematik „Freibeträge“ zu, um dann in § 19 ErbStG quasi zur Sache zu kommen: Dort finden sich alle aktuellen Informationen zu den Steuersätzen der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer.
Auch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.
Steuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.
Bei der Steuererklärung profitieren Familien von Steuererleichterungen aufgrund des
Stehen größere Schenkungen an sollten sich die Beteiligten umfassend mit dem Thema Schenkungssteuer auseinandersetzen. So lässt sich vermeiden, dass der Beschenkte von einer großen Steuerlast betroffen ist, mit der er im Vorfeld nicht gerechnet hat. Für die Schenkungssteuer gelten bezüglich Steuerpflicht, Freibeträgen oder Steuersätzen dieselben Regelungen wie bei der Erbschaftssteuer.

