Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer – hier werden häufig immense Kosten fällig

13. Februar 2012

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Verstirbt ein Erblasser, kommt die Erbschaftssteuer bei dem Erhalt der Leistung zum Tragen. Auch bei Auflagen und Vermächtnissen wird sie fällig. Wird auf die Erbschaft verzichtet und eine Abfindung gezahlt, so ist die Erbschaftssteuer fällig, wenn der Verzicht erklärt wird. Nimmt jemand eine Schenkung an, muss er eine Schenkungssteuer bezahlen. Die Bemessungsgrundlagen sowie auch die Berechnung sind die Gleichen wie die Berechnungen in einem Erbfall.

Was fällt unter die Erbschaftssteuer?

Wenn im Sinne von § 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Erb.St.G) sowohl der Erblasser als auch der…

Erbe Deutsche sind, muss die Erbschaftssteuer für den gesamten Nachlass bezahlt werden.

Hat jemand seinen Wohnsitz ständig in Deutschland oder einen alltäglichen Aufenthalt, so fällt er auch unter diese Rechtsprechung. Nimmt ein sogenannter Inländer (eine Person, die im Wirtschaftsgebiet eines Landes ansässig ist, auch wenn er vorübergehend abwesend ist), eine ausländische Erbschaft an, dann muss auch dieser Vermögenszuwachs beziehungsweise das Erbe nach der deutschen Steuerpflicht

versteuert werden. Zusätzlich muss nach den jeweiligen Regelungen des Landes, aus dem der Bewohner kommt, auch noch die entsprechende Steuer bezahlt werden. Es gibt von einigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, was die erste Steuerzahlung in so einem Fall schon berücksichtigt. Eine genaue Erkundigung ist wichtig, da die bezahlte Steuer im Ausland manchmal bei der Berechnung der Erbschaftssteuer in Deutschland abgezogen werden kann.

Die Erbschaftssteuer-Reform

Ein neues Gesetz für die Erbschaftssteuer wurde im Januar 2009 rechtskräftig. Einige Punkte wie zum Beispiel die gestiegenen Freibeträge oder andere Regelungen ändern sich in der Berechnung bei der neuen Erbschaftssteuer. Geschwister sowie Nichten und Neffen und andere entfernte Verwandte wurden schlechtergestellt, was gleich zu Beginn für große Kritikpunkte sorgte. Der engste Familienkreis dagegen darf sich über eine starke Entlastung freuen. Die Steuerschuld der Erbschaftssteuer wird zu dem Zeitpunkt berechnet, wenn der Erblasser stirbt und damit der Erbfall gegeben ist, unter die Berechnung fallen Barvermögen, Wertpapiere und Immobilien.

Für selbst genutzte Häuser hat die Erbschaftssteuer Reform Sonderbedingungen gebracht. Werden gesetzliche Auflagen eingehalten, können Ehegatten und Kinder solch ein Haus in Familienbesitz steuerfrei beziehen. Ziehen die Erben selbst nicht ein, da die Immobilie vermietet ist, so muss der Verkehrswert zukünftig zu einhundert Prozent in der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.

Besondere Bewertungsvorschriften müssen bei einer Übernahme von einem Unternehmen berücksichtigt werden.

Freibeträge nutzen!

Da Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, sollte bei einem großen Vermögen schon zu Lebzeiten über Schenkungen oder Übergaben nachgedacht werden. Von Anfang an wurde bei der Reform der Erbschaftssteuer im Jahr 2009 Kritik geübt, weil Geschwister, Neffen und Nichten dem Stand der entfernten Verwandten zugeordnet wurden. Ab dem Jahr 2010 wurde diese Erbengruppe durch das Wachstums-Beschleunigungsgesetz entlastet. Die Belastung der Steuer, die bei 30 beziehungsweise 50 Prozent lag, wurde in ein System verschiedener Stufen umgewandelt, sodass nur noch 15 bis maximal 43 Prozent zu Buche schlagen. Liegt die Erbschaft über 26 Millionen Euro, greift diese Regelung.

Die Berechnung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird wie die Einkommensteuer durch eine Progression stufenweise angehoben. Wird eine Grenze geringfügig überschritten, wäre eine nicht angemessene hohe Steuerbelastung die Folge davon. Erbt jemand zum Beispiel 90.000 Euro von seinem Bruder, dann müsste er nach dem Abzug von 20.000 Euro, die sich aus dem Freibetrag ergeben, 10.500 Euro Steuern zahlen. Wäre die Erbschaft 100.000 Euro, dann würde der Steuersatz von 15 auf 20 Prozent ansteigen und der Erbe müsste 16.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen.
Damit diese Härten vermieden werden können, gleicht eine Härteausgleichformel die Steuersprünge aus. Der niedrigere Steuersatz gilt immer bis zum Grenzwert. Der Betrag, der darüber hinaus geht, wird mit einer speziellen Formel gesondert berechnet. Durch den Härteausgleich muss der Erbe in unserem Beispiel statt der 16.000 Euro eine Erbschaftssteuer von 13.750 Euro bezahlen.

Die gemilderte Steuerbelastung, die durch die Härteformel erreicht wird, nähert sich aber immer weiter der direkt berechneten an, umso höher der Betrag über dem Grenzwert liegt. Es kann sogar sein, dass er sich angleicht.

 

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