Einkommensteuer

Steuern zum Zwecke der Umverteilung

10. Februar 2012

SolidaritätszuschlagSteuern mit Umverteilungszweck dienen dazu, Einkommen und Vermögen so zu verteilen, wie es aktuell politisch erwünscht ist. Die Einkommenssteuer ist hier beispielsweise die wichtigste Steuer mit Umverteilungszweck. Mit Verweis auf das immer wieder bemühte Prinzip der Solidarität ist diese Steuer progressiv angelegt. Das bedeutet, dass die steuerliche Belastung mit der Höhe des Einkommens zunimmt, da nicht nur die Steuer insgesamt steigt, sondern auch der Steuersatz.

Steuer mit Umverteilungszweck – Solidaritätszuschlag

Ein geradezu klassisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck ist der Solidaritätszuschlag. Hier steht die Förderung der…

fünf neuen Bundesländer im Vordergrund, es findet regional eine Umverteilung der Gelder von West nach Ost statt. Der Steuerpflichtige hat, wenn überhaupt, nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Einflussnahme, muss jedoch einen entsprechenden Vermögensverlust hinnehmen. Folglich ist die Steuergesetzgebung ein ständiger Zankapfel der Parteien und permanent in der Kritik. Dabei geht es im wesentlichen um Steuergerechtigkeit und Angemessenheit, Durchsetzbarkeit, Wirksamkeit und die allgemeinen Folgen für die Wirtschaft. Je nach politischer Richtung werden für oder gegen bestimmte Steuern Argumente angeführt, die wissenschaftlich nicht wirklich belegt sind.

Letztendlich führt diese heftige Kritik der politischen Kräfte untereinander dazu, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der notwendigen Zahlung von Steuern bei den Steuerpflichtigen abhanden kommt. Im schlimmsten Fall entsteht daraus eine Verweigerungshaltung mit der Folge, die Steuerzahlungen zu umgehen. Für diese Umgehung gibt es einmal die Möglichkeit der Steuerflucht durch Verlagerung der Einkünfte in Steueroasen oder die Steuerhinterziehung. Die Steuerhinterziehung wird in weiten Teilen der Gesellschaft als Kavaliersdelikt betrachtet, obwohl es sich dabei grundsätzlich um eine Straftat handelt. Viele fordern als Gegenstück zur Straftat der Steuerhinterziehung die Einführung eines Straftatbestandes “Steuerverschwendung” und merken an, dass dadurch dem Staat erheblich mehr Einnahmen verloren gingen als durch Steuerflucht und Steuerhinterziehung.

Da Steuern vom Staat erzwungene Zahlungen sind, hat der Steuerpflichtige kaum Möglichkeiten, sich gegen die Zahlung zur Wehr zu setzen. Ebenso hat er keinen Einfluss darauf, wie die von ihm entrichteten Steuern verwendet werden. Der Steuerpflichtige muss akzeptieren, dass die von ihm entrichteten Beträge für Leistungen, Produkte oder Dienste verwendet werden, mit denen er nicht einverstanden ist.

Steuerumverteilung und Steuergerechtigkeit

Ein weiterer, in jüngerer Zeit immer wieder diskutierter Punkt ist die Steuergerechtigkeit. Hierbei geht es nicht ausschließlich um die Steuerbelastung der Bürger entsprechend deren finanziellen Möglichkeiten und des vorhandenen Vermögens. Vielmehr ist die Kompliziertheit des Steuerrechts immer wieder ein Diskussionsthema. Das Steuerrecht enthält eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die nur bestimmten Personenkreisen zugutekommen, beispielsweise die Pendlerpauschale oder steuerfreie Zuschläge für einzelne Berufsgruppen und Personen.

Halbteilungsgrundsatz bei der Steuerumverteilung

Seit 1995 galt daher nach einem höchstrichterlichen Urteil zunächst der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Nach diesem Urteil musste jedem Steuerbürger nach Zahlung der Einkommenssteuer mindestens die Hälfte des erzielten Einkommens zur freien Verfügung bleiben. Diese Rechtsprechung wurde 2006 wieder aufgehoben. In einem neuen Verfahren beurteilten die Verfassungsrichter eine Steuerbelastung von 59,9% auf das erzielte Einkommen durchaus noch als verfassungskonform.
Entsprechend der gesellschaftlichen und politischen Position gibt es immer wieder unterschiedliche Ansätze ökonomischer Kritik an der Steuergesetzgebung. Eine der häufigsten Positionen lautet, dass durch die eine oder andere Steuer bzw. deren Erhöhung, ein eventuelles Wirtschaftswachstum zerstört wird. Gerne wird dabei angeführt, dass die Steuergesetzgebung erst die Arbeitslosigkeit verursacht, die sie doch eigentlich bekämpfen solle und müsse. Durch die entstehende Steuerlast wird das Produkt oder die Dienstleistung zu teuer, daher seltener in Anspruch genommen bzw. gekauft. Dies wiederum führe dazu, dass die betroffenen Firmen Mitarbeiter entlassen müssen.

Einnahmen des Staates beruhen auf drei Steuerarten

Die Einnahmen des Staates beruhen zu 79,5% auf drei Steuerarten. Die restlichen 21,5% werden zu einem großen Teil durch Bagatellsteuern erzielt, bei denen die Kosten für die Steuererhebung und -eintreibung die erzielten Einnahmen übersteigen. Daher wird vielfach gefordert, Steuern nur auf Produkte und Märkte zu erheben, die entsprechend dem Grundsatz Angebot und Nachfrage zu unflexibel reagieren. Dies würde jedoch dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit entgegen stehen, da nahezu alle unflexibel reagierenden Märkte und Produkte die Grundbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen. Eine derartige Steuer würde also in der Hauptsache die ärmeren Bürger belasten.

 

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