Lenkungssteuer

Steuern als Lenkungssteuer

8. Februar 2012

Steuern, die in der Hauptsache nicht dem Zweck dienen Einnahmen zu erzielen, sondern vielmehr das Ziel verfolgen den Steuerpflichtigen zu lenken nennt man Lenkungssteuern. Der Gesetzgeber versucht damit, die Steuerpflichtigen in eine bestimmte Richtung zu lenken. Grundsätzlich betrifft eine Lenkungssteuer alle Steuerpflichtigen gleichermaßen, wobei der Begriff Lenkungssteuer nicht eindeutig definierbar ist.

Dies hat unter anderem seinen Grund in der Tatsache, dass eine Vielzahl der Steuergesetze durch ihre gesetzliche Gestaltung bereits einen Lenkungszweck erfüllt, der jedoch nicht immer in der Form gewünscht ist.

Lenkungssteuer – Kfz-Steuer

Eine klassische Lenkungssteuer ist beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer, die auch ein Unternehmer nach der Existenzgründung…

für einen vorhandenen Firmenwagen zahlen muss. Durch die Ausgestaltung dieser Steuer soll erreicht werden, dass beim Kauf eines neuen Fahrzeugs auf den Schadstoffausstoß geachtet und die Kaufentscheidung entsprechend beeinflusst wird.

Es ist rechtlich umstritten, inwieweit der Staat berechtigt ist, mit der Steuergesetzgebung Lenkungszwecke zu verfolgen. Allgemein gilt, dass auch eine Lenkungssteuer vorrangig der staatlichen Einnahme dient und erst in zweiter Linie der Lenkung der Steuerpflichtigen. Gerade bei dieser Steuer ist dieser Anspruch schwer zu erfüllen, da ein Erfolg beim Lenkungszweck zwangsläufig zu sinkenden Steuereinnahmen führt. Sobald die Steuerpflichtigen sich so verhalten, wie der Gesetzgeber dies wünscht, sinken die Steuereinnahmen.

Ein gutes Beispiel bietet in diesem Zusammenhang die nähere Betrachtung der Ökosteuer und deren Ergiebigkeit. Es sollte niemanden wundern, dass das Steueraufkommen nicht steigen wird, sofern die gewünschten ökologischen Ziele ernst genommen werden. Damit ist sie einigermaßen ungeeignet zum Stopfen von Haushaltslöchern.

Seit 2003 stagniert in Deutschland das Aufkommen umweltbezogener Steuern nicht nur, gemessen an den Gesamtsteuereinnahmen sinkt es sogar kontinuierlich. Im Jahre 2008 betrug der Anteil nur noch 9,7% und blieb damit sogar hinter den Einnahmen von 1998 zurück. In dem Jahr vor Inkrafttreten der ökologischen Steuerreform lag der Anteil bei 9,8%.

Umweltbezogene Steuern

Die ehemalige Mineralölsteuer, heute Energiesteuer genannt sowie die Kraftfahrzeugsteuer und die Stromsteuer sind hierzulande umweltbezogene Steuern. Im Verlaufe der ökologischen Steuerreform zwischen 1999 und 2003 wurden die Steuersätze in fünf Stufen erhöht, wobei die Stromsteuer erst 1999 eingeführt wurde. Durch die stufenweise Anhebung der Steuersätze erhöhte sich das Aufkommen bis 2003 kontinuierlich. Nachdem die Sätze ab 2004 unverändert blieben, stagnierte dann auch das Steueraufkommen.

Mineralölsteuer mit Lenkungseffekt

Zumindest bei der Mineralölsteuer scheint der Lenkungseffekt gelungen. Interessanterweise ist der Verbrauch an Mineralölen seit 1998 rückläufig, lediglich der Verbrauch an Dieselkraftstoff nahm noch zu. Der Rückgang bei dem Verbrauch von Benzin und Heizöl war allerdings dermaßen gravierend, dass insgesamt immer noch ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war. Selbst unter Berücksichtigung des Tanktourismus, der sicherlich auch einen Betrag dazu geleistet hat, bleibt festzustellen, dass dieser Rückgang in der Hauptsache auf sparsamere Fahrzeuge bzw. Motoren zurückzuführen ist.

Lenkungssteuer – Ökosteuer

Im Zusammenhang mit der ökologischen Steuerreform hat sich der Begriff “Ökosteuer” eingebürgert, eine Steuer, die es tatsächlich nicht gibt. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen Begriff, der für die Verteuerung der Energie steht, um mit dieser Verteuerung umweltschädliches Verhalten und den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies ist der Lenkungszweck dieser Steuer.

Die Tatsache, dass die Erhöhungen der Steuersätze letztlich nicht zu einer Erhöhung der Einnahmen geführt haben, da der Lenkungseffekt erzielt und der Verbrauch verringert wurde beweist, dass derartige Steuern nicht zur Verringerung von Haushaltsdefiziten geeignet sind.

Tabaksteuer – Lenkungssteuer oder doch Steuer mit Fiskalzweck?

Bei manchen Lenkungssteuern darf darüber hinaus der Lenkungszweck durchaus angezweifelt werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Tabaksteuer, bei der eher der Eindruck entsteht, dass der Lenkungszweck nur als Deckmantel für den tatsächlichen Fiskalzweck dient. Keine Regierung hat bisher diese Steuer derart erhöht, dass die Verteuerung zu einem nachhaltigen Rückgang des Konsums geführt hätte. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die regelmäßigen moderaten Anhebungen der Steuersätze nur dazu dienen, die Einnahmen zu erhöhen, ohne die Raucher zu verprellen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.