Steuern, die in der Hauptsache nicht dem Zweck dienen Einnahmen zu erzielen, sondern vielmehr das Ziel verfolgen den Steuerpflichtigen zu lenken nennt man Lenkungssteuern. Der Gesetzgeber versucht damit, die Steuerpflichtigen in eine bestimmte Richtung zu lenken. Grundsätzlich betrifft eine Lenkungssteuer alle Steuerpflichtigen gleichermaßen, wobei der Begriff Lenkungssteuer nicht eindeutig definierbar ist.
Dies hat unter anderem seinen Grund in der Tatsache, dass eine Vielzahl der Steuergesetze durch ihre gesetzliche Gestaltung bereits einen Lenkungszweck erfüllt, der jedoch nicht immer in der Form gewünscht ist.
Lenkungssteuer – Kfz-Steuer
Eine klassische Lenkungssteuer ist beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer, die auch ein Unternehmer nach der Existenzgründung…