Es kommt immer wieder vor, dass ein Fahrzeug nur für einen einzigen Tag zugelassen wird. Besonders im Autohandel ist dieses Verfahren gang und gäbe, da die entsprechenden Fahrzeuge anschließend mit einem höheren Rabatt verkauft werden können. Bei diesem Verfahren erfolgt die An- und Abmeldung nur auf dem Papier, ohne das der entsprechende Wagen tatsächlich bewegt wird.
KFZ-Steuer wird auch bei Tageszulassung fällig
Auch wenn das Fahrzeug nur mit einer Tageszulassung ausgestattet wird, hat der Fiskus Anspruch auf die KFZ-Steuer. Dies muss bei einer Tageszulassung jedoch nicht nur für einen Tag, sondern für einen kompletten Monat entrichtet werden. Die Finanzbehörden berechnen bei Tageszulassungen 1/12 des für den PKW geltenden Jahresbeitrags. Kürzere Zeiträume sind in der Steuergesetzgebung nicht vorgesehen. Lediglich bei einer Ummeldung ist eine taggenaue Abrechnung möglich. Geregelt ist dies im § 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Als Grund für die Berechnung eines vollen Monats wird der erhöhte Verwaltungsaufwand bei einer Tageszulassung angegeben.
Steuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.
