Änderungen beim Jahressteuergesetz 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 ist weiterhin ungewiss. Das vom Vermittlungsausschuss erarbeitete Ergebnis wurde vom Bundestag abgelehnt aufgrund einer fehlenden Mehrheit abgelehnt. Nun muss sich der Bundesrat erneut mit dem Jahressteuergesetz 2013 befassen, wobei eine Einigung eher ausgeschlossen ist. Somit ist das Jahressteuergesetz 2013 faktisch gescheitert. Diese bedeutet jedoch nicht, dass einzelne im Gesetz vorgesehene Punkte nun gar nicht umgesetzt werden.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Aufgrund des von der Bundesregierung erstellten Existenzminimumsberichts sieht das Jahressteuergesetz 2013 eine Erhöhung des Grundfreibetrags vor. Da der Bundesrat diesem Punkt zugestimmt hat, tritt die Änderung rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Danach erhöht sich der Grundfreibetrag in bis 2014 in zwei Schritten um insgesamt 350 Euro. Seit Januar 2013 ist ein Einkommen bis zur Höhe von 8.130 Euro steuerfrei. Ab dem 01.01.2014 muss dann bis zu einem Betrag von 8.354 Euro keine Einkommenssteuer entrichtet werden.

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