Kraftfahrzeugsteuer

Kfz-Steuern richtig berechnen

22. September 2010

Kfz-Steuer

Kfz-Steuernmuss jeder entrichten, der ein Auto oder aber ein Motorrad besitzt. Wie hoch diese Steuern sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Alles rund ums Thema Kfz-Steuern können Sie auf dieser Seite nachlesen, um schon vor dem Erwerb eines steuerpflichtigen Fahrzeuges bestens informiert zu sein.

Wer zahlt Kfz Steuern?

Die Kfz-Steuern werden für jeden Fahrzeughalter eines steuerpflichtigen Fahrzeuges fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt werden soll. Lediglich Neuwagen werden meist für zwei Jahre von den Kfz-Steuern befreit.

Wo werden Kfz Steuern angemeldet und wann werden diese fällig?

Kfz-Steuern müssen sich eigenständig angemeldet werden. Mit Anmeldung bei der Zulassungsstelle wird diese die notwendigen Daten an das zuständige Finanzamt weiterleiten. Dieses errechnet aus den erhaltenen Daten die fälligen Kfz-Steuern und der Fahrzeugbesitzer erhält einige Wochen später einen Steuerbescheid, indem die Steuerberechnung detailliert aufgelistet ist. Kfz-Steuern werden regulär ein Mal pro Jahr fällig und müssen in etwa einen bis drei Monate nach Anmelden des Fahrzeuges an das Finanzamt entrichtet werden. Dies geschieht mithilfe einer Einzugsermächtigung, die ebenfalls direkt bei der Zulassungsstelle unterzeichnet werden muss. Je nach Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge lässt sich das Finanzamt in manchen Fällen auf ein Splitting der fälligen Beträge ein, sodass nicht alle Zahlungen in ein und demselben Monat entrichtet werden müssen.

Wie berechnen sich Kfz-Steuern?

Bei alten Fahrzeugen werden Kfz-Steuern zum Einen nach der Kubikzahl und zum Anderen nach der Schadstoff- Emissionsgruppe berechnet. Die Emissionsgruppe ist im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein nachzulesen. Bei neueren Fahrzeugen gilt eine andere Berechnung der Kfz-Steuern, welche mit der Höhe des Schadstoffausstoßes in Verbindung steht. Es ist also sinnvoll, sich ein möglichst schadstoffarmes Fahrzeug zuzulegen. Im Falle von Oldtimern gilt für die Kfz-Steuern übrigens eine Pauschale, die einmal pro Jahr fällig wird.

Sind Kfz-Steuern beim Finanzamt absetzbar?

Kfz-Steuern sind teilweise absetzbar. Angestellte können die Erstattung mit dem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Fahrzeug zumindest für die Arbeitswege genutzt wird. Auch Selbständige und Freiberufler können einen Teil der Steuern mit der Einkommensteuererklärung absetzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug aus beruflichen Gründen genutzt wird.

Wer sich für ein Fahrzeug entscheidet, muss also grundsätzlich die Steuern bedenken. Je größer und schadstoffreicher ein Fahrzeug ist, desto höher fallen auch die entsprechenden Steuern aus. Andere Steuerberechnungen gelten für besondere Fahrzeuggruppen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Fahrzeuge und dergleichen. Auch spezielle Berufsgruppen kommen bei der Berechnung der fälligen Steuern günstiger davon.

 

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