Abgeltungssteuer: Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

AbgeltungssteuerVon einer veranlagten Steuer spricht man, wenn diese aufgrund einer eingereichten Erklärung durch die Steuerbehörden in Form eines Steuerbescheids festgesetzt wird. Im Gegenzug ist für eine nicht veranlagte Steuer vom Ertrag keine Steuererklärung erforderlich. Klassisches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer, die in Form der Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge erhoben und direkt von einer Bank oder Lebensversicherung an das Finanzamt abgeführt wird.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Kapitalerträge werden nicht mit dem persönlichen, sondern mit einem pauschalen Steuersatz besteuert. Hierzu gehören unter anderem Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne und Bonuszahlungen. Als Quellensteuer wird diese direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. Ist dies geschehen, dann gilt die Steuerschuld als abgegolten. Die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

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Unternehmenssteuern – die wichtigsten hier im Überblick

In Deutschland ist jedes Unternehmen und jede Privatperson verpflichtet Steuern zu zahlen. Bei den Unternehmen sind alle Geschäftstätigkeiten in ein System eingebunden, das sich durch eine Vielzahl von Steuerarten auszeichnet, die wiederum an diversen Anknüpfungspunkten gebunden sind.

Somit ist also das Ziel nur die wichtigsten Unternehmenssteuern zu benennen, damit man nicht den Überblick verliert. Um dies noch etwas zu erleichtern, wurde die Gesamtheit der Steuern, denen ein Unternehmen unterliegt, in drei Kategorien unterteilt.

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Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.

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Steuern sparen – Bürgerinnen und Bürger werden 2010 deutlich entlastet

Der Bundesrat hat heute dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit der Zustimmung im Bundesrat bekennen sich auch die Länder zu einer Steuerpolitik, die durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte in unserer Gesellschaft stärkt und damit hilft, die tiefe Krise in der Bundesrepublik Deutschland zu bewältigen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Unternehmen wird es erleichtert, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.

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