Unternehmenssteuern – die wichtigsten hier im Überblick

In Deutschland ist jedes Unternehmen und jede Privatperson verpflichtet Steuern zu zahlen. Bei den Unternehmen sind alle Geschäftstätigkeiten in ein System eingebunden, das sich durch eine Vielzahl von Steuerarten auszeichnet, die wiederum an diversen Anknüpfungspunkten gebunden sind.

Somit ist also das Ziel nur die wichtigsten Unternehmenssteuern zu benennen, damit man nicht den Überblick verliert. Um dies noch etwas zu erleichtern, wurde die Gesamtheit der Steuern, denen ein Unternehmen unterliegt, in drei Kategorien unterteilt.

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Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Rechtsanwältin und GmbH klagen – Bundesfinanzhof fällt ein Urteil

Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich wird er vielfach auch nur „Soli“ genannt, versteht sich als eine Ergänzungsabgabe zur jeweiligen Körperschaftssteuer, der Kapitalertragssteuer und auch der Einkommensteuer. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags untersteht alleine dem Bund und ist verankert im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG). Das Solidaritätszuschlagsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, sondern versteht sich ausschließlich als so genannter Solidarpakt zwischen Bund und den einzelnen Ländern.

Der Solidaritätszuschlag selbst beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Körperschaftssteuer oder auch der Lohn- oder Einkommensteuer (siehe §4 SolzG Satz 1). Der Solidaritätszuschlag wird jedoch erst dann erhoben, wenn…

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EU plant die Angleichungen der Firmensteuern

Profitieren deutsche Unternehmen bald von den Vorteilen der sinkenden Firmensteuer?

Die Europäische Union hat einen erneuten Vorstoß auf die europäische Steuerpolitik genommen. Explizit das heiße Eisen der Firmensteuern wurde von dem EU-Kommissar Algirdas Semetas aufgegriffen, sodass auch Deutschland hoffen darf, in Kürze weniger in die Tasche greifen zu müssen, wenn es um die Zahlung von Firmensteuern geht.

Geplante Offenlegung der Unternehmensbesteuerung

Bei den Änderungen bezüglich der Firmensteuer soll es explizit darum gehen, dass alle 27 der zu Europäischen Union gehörenden Länder die Basis ihrer Unternehmensbesteuerung offenlegen. So solle eine Transparenz hergestellt werden, die letztendlich zu einer Steuerharmonisierung führen soll und für weitere Initiativen einen Anreiz schaffen können, so die Meinung einiger EU-Diplomaten. Als Ergebnis erhoffen sich die zuständigen EU-Mitglieder, dass besonders die Niedrigsteuerländer, wie zum Beispiel Irland, gezwungen sein würde, die Unternehmenssteuern zu erhöhen. Deutschland hingegen, ein Land welches eher nicht als Steuerparadies gilt, würde nun wettbewerbsfähiger, da nun die Firmensteuern gesenkt werden können. Ebenfalls, davon geht man in Brüssel aus, würden vermutlich viele Unternehmen dort versteuern, wo sie auch produzieren. Bisher ist es jedoch noch so, dass der Firmensitz vielfach nicht mit der Produktionsstätte übereinstimmt, sondern der Sitz des Unternehmens in ein sogenanntes Steuerparadies, bei beispielsweise nach Luxemburg oder nach Lichtenstein, verlegt wird. Dies ist zwar gut für die Niedrigsteuerländer; Deutschland hatte hier jedoch immer das Nachsehen.

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Körperschaftssteuer – eine kompakte Einführung

Die rechtliche Grundlage für die Körperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Körperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die Körperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das heißt, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, Ländern und Bund aufgeteilt.

Insgesamt gibt es in der BRD aktuell fünf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die Körperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich paritätisch zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbezüglich also außen vor. Der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG). Darüber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts (sprich: öffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig.

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Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.

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