Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.

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