Firmensteuer

EU plant die Angleichungen der Firmensteuern

2. Mai 2011

Profitieren deutsche Unternehmen bald von den Vorteilen der sinkenden Firmensteuer?

Die Europäische Union hat einen erneuten Vorstoß auf die europäische Steuerpolitik genommen. Explizit das heiße Eisen der Firmensteuern wurde von dem EU-Kommissar Algirdas Semetas aufgegriffen, sodass auch Deutschland hoffen darf, in Kürze weniger in die Tasche greifen zu müssen, wenn es um die Zahlung von Firmensteuern geht.

Geplante Offenlegung der Unternehmensbesteuerung

Bei den Änderungen bezüglich der Firmensteuer soll es explizit darum gehen, dass alle 27 der zu Europäischen Union gehörenden Länder die Basis ihrer Unternehmensbesteuerung offenlegen. So solle eine Transparenz hergestellt werden, die letztendlich zu einer Steuerharmonisierung führen soll und für weitere Initiativen einen Anreiz schaffen können, so die Meinung einiger EU-Diplomaten. Als Ergebnis erhoffen sich die zuständigen EU-Mitglieder, dass besonders die Niedrigsteuerländer, wie zum Beispiel Irland, gezwungen sein würde, die Unternehmenssteuern zu erhöhen. Deutschland hingegen, ein Land welches eher nicht als Steuerparadies gilt, würde nun wettbewerbsfähiger, da nun die Firmensteuern gesenkt werden können. Ebenfalls, davon geht man in Brüssel aus, würden vermutlich viele Unternehmen dort versteuern, wo sie auch produzieren. Bisher ist es jedoch noch so, dass der Firmensitz vielfach nicht mit der Produktionsstätte übereinstimmt, sondern der Sitz des Unternehmens in ein sogenanntes Steuerparadies, bei beispielsweise nach Luxemburg oder nach Lichtenstein, verlegt wird. Dies ist zwar gut für die Niedrigsteuerländer; Deutschland hatte hier jedoch immer das Nachsehen.

Eigene Körperschaftssteuer für die EU geplant

Um das Problem mit der Firmensteuer insgesamt besser angehen zu können, plant die EU-Kommission weiterhin bis zum Jahre 2014 die Einführung einer eigenen Körperschaftssteuer. Hierdurch sollen Einnahmen erzielt werden, die über die 70 Prozent des derzeit schon durch die einzelnen Länder bereitgestellten Budgets, hinausgehen. Auch der politische Einfluss der EU-Länder auf die Kommission könnte somit geringer werden.

Firmensteuern sind Steuern auf das Einkommen

Die Firmensteuer beinhaltet größtenteils die Körperschaftssteuer (kurz KSt), welche auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben wird. In der Regel sind dies sämtliche Einkünfte von Körperschaften und Personenvereinigungen aber auch von Vermögensmassen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) von den einzelnen Ländern des Bundes erhoben werden. Die Ermittlung der zu zahlenden Körperschaftsteuer erfolgt auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens, welches wiederum nach den Regeln der Körperschaftsteuer als auch der Einkommensteuer richten muss. Abzuziehen sind die Freibeträge für beschränkt Steuerpflichtige, jedoch wird der Solidaritätszuschlag hier noch mit angerechnet. Die Körperschaftsteuer ist eine Firmensteuer, die als Jahressteuer zu sehen ist, d.h., sie ist immer nur für ein Kalenderjahr zu berechnen.

Firmensteuer für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Co.

Die Körperschaftsteuer ist eine Firmensteuer, die somit für alle Unternehmen zu zahlen ist, die zum einen rechtlich als Körperschaft anzusehen sind, zum anderen jedoch auch im Inland steuerpflichtig sind. Hierzu zählen beispielsweise die AG und GmbH, die Genossenschaften und Pensions- und Versicherungsvereine, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und auch Unternehmen gewerblicher Art, die von Personen des öffentlichen Rechts geführt werden.

Führen Änderungen bei der Firmensteuer zu Milliardenausfällen?

Treten die Neuerungen bei der Firmensteuer in Kraft, so ist fraglich, ob die Bundesrepublik Deutschland hier profitieren wird . Medienberichten zu Folge hat der Bund Milliardenausfälle bei der Firmensteuer zu befürchten, wenn die Unternehmen mit einer Verlustrechnung aufwarten.
Auch das Magazin „Financial Times“ warnt vor den Verlustvorträgen, die sich auf rund 1.100 Milliarden Euro belaufen würden, was das Finanzministerium jedoch zurückweist.

Firmensteuern bald Sache des Bundesverfassungsgerichts?

Ob und inwieweit sich die EU-Änderungen in Sachen Firmensteuern auf die deutschen Unternehmen und somit auf die deutsche Wirtschaft auswirken werden, bleibt entsprechend noch abzuwarten. Kritiker sind der Ansicht, dass sich der Gesetzgeber schon bald gezwungen sein wird, das Recht zugunsten der einzelnen Unternehmen zu ändern. Nur so könne man die drohenden Milliardenausfälle bereits im Keim ersticken.

 

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