Abgeltungssteuer: Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

AbgeltungssteuerVon einer veranlagten Steuer spricht man, wenn diese aufgrund einer eingereichten Erklärung durch die Steuerbehörden in Form eines Steuerbescheids festgesetzt wird. Im Gegenzug ist für eine nicht veranlagte Steuer vom Ertrag keine Steuererklärung erforderlich. Klassisches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer, die in Form der Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge erhoben und direkt von einer Bank oder Lebensversicherung an das Finanzamt abgeführt wird.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Kapitalerträge werden nicht mit dem persönlichen, sondern mit einem pauschalen Steuersatz besteuert. Hierzu gehören unter anderem Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne und Bonuszahlungen. Als Quellensteuer wird diese direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. Ist dies geschehen, dann gilt die Steuerschuld als abgegolten. Die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Weiterlesen

 

Tagesgeldkonten – wie sich hier Steuern sparen lassen

Aus einem Tagesgeldkonto erzielte Zinserträge unterliegen wie alle Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungssteuer. Diese wurde 2009 eingeführt und ersetzte dabei die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer. Der Steuersatz beträgt für alle Anleger 25 Prozent, wobei hier noch der Solidaritätszuschlag sowie bei einer Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer hinzugerechnet wird. Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, wird diese bei Gutschrift der Zinsen direkt durch die Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wer bei Tagesgeldkonten Steuern sparen möchten, kann unter bestimmten Voraussetzungen zwei Varianten nutzen.

Weiterlesen

 

Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Rechtsanwältin und GmbH klagen – Bundesfinanzhof fällt ein Urteil

Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich wird er vielfach auch nur „Soli“ genannt, versteht sich als eine Ergänzungsabgabe zur jeweiligen Körperschaftssteuer, der Kapitalertragssteuer und auch der Einkommensteuer. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags untersteht alleine dem Bund und ist verankert im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG). Das Solidaritätszuschlagsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, sondern versteht sich ausschließlich als so genannter Solidarpakt zwischen Bund und den einzelnen Ländern.

Der Solidaritätszuschlag selbst beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Körperschaftssteuer oder auch der Lohn- oder Einkommensteuer (siehe §4 SolzG Satz 1). Der Solidaritätszuschlag wird jedoch erst dann erhoben, wenn…

Weiterlesen

 

Steuertipps – Lohnsteuerklassen

Papier-Lohnsteuerkarte ade – an den Lohnsteuerklassen ändert sich jedoch nichts

Die Jahre 2010/2011 markieren bekanntlich das endgültige Ende der klassischen Lohnsteuerkarte auf Papier und ihrer seit 1953 im Vierjahresrhythmus durchwechselnden Farben, an die sich alle Lohnsteuerpflichtigen – und ganz sicher auch die Buchhaltungsmitarbeiter in den Unternehmen – schon sehr stark gewöhnt haben. Genau wie aktuell schon die Voranmeldung zur Umsatzsteuer und die Kapitalertragssteuer wird in Zukunft nun auch die Lohnsteuer im Wesentlichen papierlos abgewickelt werden. An den Lohnsteuerklassen, die auch nach wie vor mit Hilfe von römischen Ziffern bezeichnet werden, ändert sich aber natürlich nichts. Die für alle abhängig beschäftigten – und verheirateten – Arbeitnehmer so wichtige Frage, wie die Lohnsteuerklassen in der Ehe am besten verteilt werden, um die familiäre Steuerlast zu minimieren, müssen sich die verheirateten Steuerbürger also auch heute noch stellen. Auf Grund des bekanntermaßen hoch komplexen Steuerrechts hilft bei der Detailberechnung oft auch kein „einfach gestrickter“ Lohnsteuerrechner im Internet weiter, in der Regel ist es sogar erforderlich für die Klärung dieser Fragen einen Steuerberater hinzuziehen.

Weiterlesen