Kapitalertragssteuer – hier dreht sich alles um Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen

KapitalertragssteuerErträge aus Kapitalanlagen wie Festgeldern oder Tagesgeldkonten unterliegen der Einkommenssteuer. Bis 2009 war die Höhe der Kapitalertragssteuer von der jeweiligen Art der Anlage abhängig. Zum 01.01.2009 ist die Kapitalertragssteuer in eine einheitliche Abgeltungssteuer übergegangen. Diese beträgt aktuell 25 Prozent. Unverändert geblieben ist, dass die Steuer erst ab einem bestimmten Freibetrag bezahlt werden muss.

Merkmale der Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer gehört zu den Quellensteuern und wird direkt von der auszahlenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags. Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags wird der Steuerpflichtige vom automatischen Steuerabzug der Kapitalertragssteuer befreit.

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Tagesgeldkonten – wie sich hier Steuern sparen lassen

Aus einem Tagesgeldkonto erzielte Zinserträge unterliegen wie alle Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungssteuer. Diese wurde 2009 eingeführt und ersetzte dabei die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer. Der Steuersatz beträgt für alle Anleger 25 Prozent, wobei hier noch der Solidaritätszuschlag sowie bei einer Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer hinzugerechnet wird. Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, wird diese bei Gutschrift der Zinsen direkt durch die Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wer bei Tagesgeldkonten Steuern sparen möchten, kann unter bestimmten Voraussetzungen zwei Varianten nutzen.

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