Kapitalertragssteuer – hier dreht sich alles um Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen

KapitalertragssteuerErträge aus Kapitalanlagen wie Festgeldern oder Tagesgeldkonten unterliegen der Einkommenssteuer. Bis 2009 war die Höhe der Kapitalertragssteuer von der jeweiligen Art der Anlage abhängig. Zum 01.01.2009 ist die Kapitalertragssteuer in eine einheitliche Abgeltungssteuer übergegangen. Diese beträgt aktuell 25 Prozent. Unverändert geblieben ist, dass die Steuer erst ab einem bestimmten Freibetrag bezahlt werden muss.

Merkmale der Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer gehört zu den Quellensteuern und wird direkt von der auszahlenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags. Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags wird der Steuerpflichtige vom automatischen Steuerabzug der Kapitalertragssteuer befreit.

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